Teilausschluss der Öffentlichkeit, Geldstrafe und Auflagen für Energie Cottbus

Der FC Energie Cottbus muss sein Drittliga-Heimspiel gegen den VfB Stuttgart II an diesem Samstag (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) schließen. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen und erhält mehrere DFB-Auflagen, die zur Verbesserung der Stadionsicherheit umgesetzt werden müssen.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während der Drittliga-Spiele bei Erzgebirge Aue am 18. September 2015 und bei Dynamo Dresden am 17. Oktober 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichteverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 17. März 2015 gegen Energie Cottbus verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete den aufgeführten Teilausschluss der Öffentlichkeit, der acht Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil die neuerliche Geldstrafe und die Sicherheits-Auflagen.

Das Drittliga-Spiel zwischen Aue und Cottbus musste in der 50. Minute für etwa vier Minuten unterbrochen werden, nachdem im Cottbuser Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen worden war. Auch während des Drittliga-Spiels in Dresden fielen Cottbuser Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Darüber hinaus traf ein aus dem Gästeblock geworfenes Feuerzeug den Dresdner Spieler Marvin Stefaniak am Kopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Der FC Energie Cottbus muss sein Drittliga-Heimspiel gegen den VfB Stuttgart II an diesem Samstag (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Nordkurve (Blöcke H, G und I) schließen. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen und erhält mehrere DFB-Auflagen, die zur Verbesserung der Stadionsicherheit umgesetzt werden müssen.

Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während der Drittliga-Spiele bei Erzgebirge Aue am 18. September 2015 und bei Dynamo Dresden am 17. Oktober 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heute im Einzelrichteverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Bewährung der am 17. März 2015 gegen Energie Cottbus verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete den aufgeführten Teilausschluss der Öffentlichkeit, der acht Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil die neuerliche Geldstrafe und die Sicherheits-Auflagen.

Das Drittliga-Spiel zwischen Aue und Cottbus musste in der 50. Minute für etwa vier Minuten unterbrochen werden, nachdem im Cottbuser Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen worden war. Auch während des Drittliga-Spiels in Dresden fielen Cottbuser Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Darüber hinaus traf ein aus dem Gästeblock geworfenes Feuerzeug den Dresdner Spieler Marvin Stefaniak am Kopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.