St. Pauli: Platzsperre und Teilausschluss zu Saisonbeginn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel der Saison 2011/2012 in einem mindestens 50 Kilometer von Hamburg entfernten Stadion auszutragen (Platzsperre). Ferner dürfen zu diesem Heimspiel nicht mehr als 12.500 Zuschauer zuzüglich eines zehnprozentigen Gästekontingents (1250 Zuschauer) ins Stadion (Teilausschluss der Öffentlichkeit).

Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz: „Bei einem Spielabbruch handelt es sich um einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb, der nur mit einer Geldstrafe nicht ausreichend sanktioniert wäre. Dies ist gegenüber dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil ein anderes, aber kein milderes Urteil, denn eine Platzsperre und ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind gleichrangig. Durch den Teilausschluss der Öffentlichkeit wird der Verein auch finanziell bestraft.“ Lorenz weiter: „Die Veränderung des Zeitpunktes für die Strafe erklärt sich daraus, dass der FC St. Pauli bei Ausschöpfung des Rechtsweges eine rechtskräftige Entscheidung bis zum Saisonende hätte hinauszögern können.“

Die Bundesliga-Begegnung zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 war am 1. April kurz vor Spielende beim Stand von 2:0 für Schalke 04 von Schiedsrichter Deniz Aytekin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der 87. Minute von einem gefüllten Plastikbecher im Nackenbereich getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden.

Darüber hinaus war in der ersten Halbzeit ein Feuerzeug in Richtung Thorsten Schiffner geworfen worden, in der zweiten Halbzeit flogen mehrfach Münzen aus dem Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten Holger Henschel. Auch beim Verlassen des Rasens nach Spielende wurden Gegenstände in Richtung des Schiedsrichter-Teams geworfen.

Der FC St. Pauli hat dem Urteil zugestimmt, der DFB-Kontrollausschuss auch. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel der Saison 2011/2012 in einem mindestens 50 Kilometer von Hamburg entfernten Stadion auszutragen (Platzsperre). Ferner dürfen zu diesem Heimspiel nicht mehr als 12.500 Zuschauer zuzüglich eines zehnprozentigen Gästekontingents (1250 Zuschauer) ins Stadion (Teilausschluss der Öffentlichkeit).

Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz: „Bei einem Spielabbruch handelt es sich um einen schweren Eingriff in das Spielgeschehen und den Wettbewerb, der nur mit einer Geldstrafe nicht ausreichend sanktioniert wäre. Dies ist gegenüber dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil ein anderes, aber kein milderes Urteil, denn eine Platzsperre und ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind gleichrangig. Durch den Teilausschluss der Öffentlichkeit wird der Verein auch finanziell bestraft.“ Lorenz weiter: „Die Veränderung des Zeitpunktes für die Strafe erklärt sich daraus, dass der FC St. Pauli bei Ausschöpfung des Rechtsweges eine rechtskräftige Entscheidung bis zum Saisonende hätte hinauszögern können.“

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Die Bundesliga-Begegnung zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 war am 1. April kurz vor Spielende beim Stand von 2:0 für Schalke 04 von Schiedsrichter Deniz Aytekin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der 87. Minute von einem gefüllten Plastikbecher im Nackenbereich getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden.

Darüber hinaus war in der ersten Halbzeit ein Feuerzeug in Richtung Thorsten Schiffner geworfen worden, in der zweiten Halbzeit flogen mehrfach Münzen aus dem Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten Holger Henschel. Auch beim Verlassen des Rasens nach Spielende wurden Gegenstände in Richtung des Schiedsrichter-Teams geworfen.

Der FC St. Pauli hat dem Urteil zugestimmt, der DFB-Kontrollausschuss auch. Damit ist das Urteil rechtskräftig.