Sportrichter Lorenz: "Köln-Urteil honoriert Maßnahmen des Vereins"

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Köln nach den Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach und des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen, einer hohen Geldstrafe und einer ganzen Reihe von konkreten Auflagen verurteilt. Über das Urteil hat DFB.de mit Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, gesprochen.

DFB.de: Herr Lorenz, der eine oder andere wird heute vielleicht überrascht über das Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den 1. FC Köln sein. Würden Sie uns zustimmen, wenn wir sagen würden, dass der Inhalt des Urteils außergewöhnlich ist?

Hans E. Lorenz: Das mag auf den ersten Blick so erscheinen. Aber die Sportgerichtsbarkeit ist nichts Statisches, sie entwickelt sich stets weiter. Wir haben beim DFB den sogenannten Neun-Punkte-Plan entwickelt, der als Leitfaden für unsere derzeitige Linie im Umgang mit Zuschauerfehlverhalten und den zugehörigen Vereinen dient.

DFB.de: Was bitte kann man darunter verstehen?

Lorenz: Ziel unserer Urteile ist die täterorientierte Sanktionierung und die Vermeidung weiterer Vorfälle in der Zukunft. Die Vereine werden dazu angehalten, gezielt die Täter vor Ort zu ermitteln und auch in Regress zu nehmen, beispielsweise durch die Weitergabe einer seitens des DFB-Sportgerichts auferlegten Geldstrafe an den Verursacher. Darüber hinaus kann es, wie im Fall Köln, konkrete Auflagen geben, die auf eine Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit im Stadion abzielen.



Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Köln nach den Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach und des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen, einer hohen Geldstrafe und einer ganzen Reihe von konkreten Auflagen verurteilt. Über das Urteil hat DFB.de mit Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, gesprochen.

DFB.de: Herr Lorenz, der eine oder andere wird heute vielleicht überrascht über das Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den 1. FC Köln sein. Würden Sie uns zustimmen, wenn wir sagen würden, dass der Inhalt des Urteils außergewöhnlich ist?

Hans E. Lorenz: Das mag auf den ersten Blick so erscheinen. Aber die Sportgerichtsbarkeit ist nichts Statisches, sie entwickelt sich stets weiter. Wir haben beim DFB den sogenannten Neun-Punkte-Plan entwickelt, der als Leitfaden für unsere derzeitige Linie im Umgang mit Zuschauerfehlverhalten und den zugehörigen Vereinen dient.

DFB.de: Was bitte kann man darunter verstehen?

Lorenz: Ziel unserer Urteile ist die täterorientierte Sanktionierung und die Vermeidung weiterer Vorfälle in der Zukunft. Die Vereine werden dazu angehalten, gezielt die Täter vor Ort zu ermitteln und auch in Regress zu nehmen, beispielsweise durch die Weitergabe einer seitens des DFB-Sportgerichts auferlegten Geldstrafe an den Verursacher. Darüber hinaus kann es, wie im Fall Köln, konkrete Auflagen geben, die auf eine Verbesserung der Infrastruktur und der Sicherheit im Stadion abzielen.

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DFB.de: Wäre im Fall Köln auch eine andere Strafe denkbar gewesen?

Lorenz: Selbstverständlich. Ohne die umfangreichen und vorbildlichen Maßnahmen des 1. FC Köln im Anschluss an die Vorfälle in Mönchengladbach wäre die Anordnung von zumindest einem "Geisterspiel" sehr wahrscheinlich gewesen. Mit diesem Urteil honorieren wir die Eigeninitiative des Vereins, von sich aus nachhaltige Sanktionen gegen die eigenen sogenannten Fans zu verhängen. Mit den Teilausschlüssen vermeiden wir, dass die große Menge der friedlichen Zuschauer unter dem Fehlverhalten Einzelner leidet.

DFB.de: Ist es vorstellbar, dass es in Zukunft öfter Urteile des DFB-Sportgerichts nach den von Ihnen genannten Gesichtspunkten geben wird?

Lorenz: Das ist durchaus vorstellbar - insbesondere dann, wenn ein Verein den Mut zu unpopulären Maßnahmen gegen die eigenen Problemfans aufbringt.