Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Schalke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am Freitag abgebrochene Bundesliga-Spiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 im Einzelrichter-Verfahren mit 2:0 Toren für den FC Schalke 04 als gewonnen gewertet.

Die Bundesligabegegnung war kurz vor Spielende beim Stand von 2:0 für Schalke von Schiedsrichter Deniz Aytekin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der 87. Minute von einem gefüllten Plastikbecher im Nackenbereich getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden.

Entscheidung über Sanktionen gegen St. Pauli diese Woche

Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FC St. Pauli mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und den Spielabbruch demnach zu verantworten hat.

Über etwaige Sanktionen gegen den FC St. Pauli wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss noch in dieser Woche entscheiden.

[mm]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am Freitag abgebrochene Bundesliga-Spiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 im Einzelrichter-Verfahren mit 2:0 Toren für den FC Schalke 04 als gewonnen gewertet.

Die Bundesligabegegnung war kurz vor Spielende beim Stand von 2:0 für Schalke von Schiedsrichter Deniz Aytekin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner in der 87. Minute von einem gefüllten Plastikbecher im Nackenbereich getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden.

Entscheidung über Sanktionen gegen St. Pauli diese Woche

Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FC St. Pauli mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und den Spielabbruch demnach zu verantworten hat.

Über etwaige Sanktionen gegen den FC St. Pauli wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss noch in dieser Woche entscheiden.