Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 13. Dezember 2015 abgebrochene A-Junioren-Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und dem FC Bayern München im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Bayern München als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der Halbzeitpause beim Stand von 3:0 für Nürnberg von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger abgebrochen worden, nachdem Münchner Vereinsverantwortliche im Kabinengang von Nürnberger Zuschauern tätlich angegriffen worden waren und kein Nürnberger Ordnungsdienst anwesend war.

Über mögliche Sanktionen gegen den 1. FC Nürnberg wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 13. Dezember 2015 abgebrochene A-Junioren-Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und dem FC Bayern München im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Bayern München als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der Halbzeitpause beim Stand von 3:0 für Nürnberg von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger abgebrochen worden, nachdem Münchner Vereinsverantwortliche im Kabinengang von Nürnberger Zuschauern tätlich angegriffen worden waren und kein Nürnberger Ordnungsdienst anwesend war.

Über mögliche Sanktionen gegen den 1. FC Nürnberg wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.