Sportgericht verwirft den Einspruch des Freiburgers Caligiuri

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Spielers Daniel Caligiuri vom Bundesligisten SC Freiburg gegen die im Bundesligaspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 11. Mai erhaltene Gelbe Karte als unzulässig verworfen.

Caligiuri hatte seinen Einspruch damit begründet, dass ihm Schiedsrichter Daniel Siebert aus Berlin zu Unrecht wegen einer "Schwalbe" die Gelbe Karte gezeigt habe. Diese Entscheidung sei ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen gewesen.

Das DFB-Sportgericht führte hingegen aus, dass ein Einspruch gegen eine Verwarnung (Gelbe Karte) nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat. Dies sei nach Auswertung der Fernsehbilder aber nicht der Fall. Im Übrigen sei die Entscheidung des Unparteiischen vertretbar gewesen.

Die Entscheidung des Sportgerichts ist endgültig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Spielers Daniel Caligiuri vom Bundesligisten SC Freiburg gegen die im Bundesligaspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 11. Mai erhaltene Gelbe Karte als unzulässig verworfen.

Caligiuri hatte seinen Einspruch damit begründet, dass ihm Schiedsrichter Daniel Siebert aus Berlin zu Unrecht wegen einer "Schwalbe" die Gelbe Karte gezeigt habe. Diese Entscheidung sei ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen gewesen.

Das DFB-Sportgericht führte hingegen aus, dass ein Einspruch gegen eine Verwarnung (Gelbe Karte) nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat. Dies sei nach Auswertung der Fernsehbilder aber nicht der Fall. Im Übrigen sei die Entscheidung des Unparteiischen vertretbar gewesen.

Die Entscheidung des Sportgerichts ist endgültig.