Zuschauerausschluss und Geldstrafe für KSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC nach den schweren Zuschauer-Vorkommnissen im Zweitligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 9. April 2017 zu einem Meisterschaftsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") am Sonntag zu Hause gegen Dynamo Dresden (Anpfiff 15.30 Uhr) verurteilt. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Dauerkarteninhaber für Sitzplätze (nicht jedoch in den Bereichen B1 und B2), die in den Blöcken E1 und E2 unterzubringenden maximal 2400 Gästefans sowie VIP-Karteninhaber und Rollstuhlfahrer. Der Kartenvorverkauf für das Spiel ist sofort einzustellen.

Darüber hinaus erhält der KSC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Spiel beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Der Verein hat das vom DFB-Kontrollausschuss in der mündlichen Verhandlung beantragte Urteil bereits akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Die Vorfälle in Stuttgart waren von Umfang und Schwere so außergewöhnlich, dass auch die Sanktion eine außergewöhnliche sein muss. Es ist im Interesse des Wettbewerbs, dass die Strafe noch in dieser Saison vollstreckt werden kann."

Beim Spiel in Stuttgart hatten etwa 150 KSC-Zuschauer zunächst vor Anpfiff den Block gestürmt und später durch zahlreiche und massive Pyro-Vergehen dafür gesorgt, dass die Begegnung in der 17. Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste und sich der Beginn der zweiten Halbzeit um etwa sechs Minuten verzögerte. Eine Gesundheitsgefährdung anderer Zuschauer und am Spiel Beteiligter wurde dabei billigend in Kauf genommen. Während des Spiels in Nürnberg gab es ferner Böller- und Becherwürfe eines KSC-Zuschauers in Richtung des Spielfeldes.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC nach den schweren Zuschauer-Vorkommnissen im Zweitligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 9. April 2017 zu einem Meisterschaftsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") am Sonntag zu Hause gegen Dynamo Dresden (Anpfiff 15.30 Uhr) verurteilt. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Dauerkarteninhaber für Sitzplätze (nicht jedoch in den Bereichen B1 und B2), die in den Blöcken E1 und E2 unterzubringenden maximal 2400 Gästefans sowie VIP-Karteninhaber und Rollstuhlfahrer. Der Kartenvorverkauf für das Spiel ist sofort einzustellen.

Darüber hinaus erhält der KSC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Spiel beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Der Verein hat das vom DFB-Kontrollausschuss in der mündlichen Verhandlung beantragte Urteil bereits akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Die Vorfälle in Stuttgart waren von Umfang und Schwere so außergewöhnlich, dass auch die Sanktion eine außergewöhnliche sein muss. Es ist im Interesse des Wettbewerbs, dass die Strafe noch in dieser Saison vollstreckt werden kann."

Beim Spiel in Stuttgart hatten etwa 150 KSC-Zuschauer zunächst vor Anpfiff den Block gestürmt und später durch zahlreiche und massive Pyro-Vergehen dafür gesorgt, dass die Begegnung in der 17. Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste und sich der Beginn der zweiten Halbzeit um etwa sechs Minuten verzögerte. Eine Gesundheitsgefährdung anderer Zuschauer und am Spiel Beteiligter wurde dabei billigend in Kauf genommen. Während des Spiels in Nürnberg gab es ferner Böller- und Becherwürfe eines KSC-Zuschauers in Richtung des Spielfeldes.

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