Zuschauer-Teilausschluss und Auflage für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einem Zuschauer-Teilausschluss im Zweitliga-Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 15. April 2017 verurteilt. Dabei müssen die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben. Zudem erhält der FCN die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen ist.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus den gleichlautenden Strafantrag gestellt, der 1. FC Nürnberg stimmte dieser unter Vermittlung des Sportgerichts gefundenen Konsenslösung zu. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Lorenz: "Konsequente Disziplinierungsmaßnahmen gegen Problemfans"

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend: "Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat. Je mehr ein Verein selber zur Verhinderung von Ausschreitungen tut, desto weniger müssen wir tun."

Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Zuschauern im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20. August 2016 und im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. Oktober 2016. Vor Anpfiff der Begegnung in Köln gab es Diskussionen wegen des Anbringens eines Banners an einem Fluchttor, im Zuge derer eine Sicherheitsaufsicht beleidigt wurde. Darüber hinaus musste die Partie in Karlsruhe gut zehn Minuten vor Schluss für circa sechs Minuten unterbrochen werden, nachdem Nürnberger Zuschauer verstärkt Pyrotechnik gezündet und teilweise in Richtung des Karlsruher Stehplatzbereiches geschossen hatten sowie auf den Zaun zum Innenraum geklettert waren. Ordnungsdienst und Polizei mussten eingreifen.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einem Zuschauer-Teilausschluss im Zweitliga-Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 15. April 2017 verurteilt. Dabei müssen die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben. Zudem erhält der FCN die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen ist.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus den gleichlautenden Strafantrag gestellt, der 1. FC Nürnberg stimmte dieser unter Vermittlung des Sportgerichts gefundenen Konsenslösung zu. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Lorenz: "Konsequente Disziplinierungsmaßnahmen gegen Problemfans"

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend: "Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat. Je mehr ein Verein selber zur Verhinderung von Ausschreitungen tut, desto weniger müssen wir tun."

Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Zuschauern im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20. August 2016 und im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. Oktober 2016. Vor Anpfiff der Begegnung in Köln gab es Diskussionen wegen des Anbringens eines Banners an einem Fluchttor, im Zuge derer eine Sicherheitsaufsicht beleidigt wurde. Darüber hinaus musste die Partie in Karlsruhe gut zehn Minuten vor Schluss für circa sechs Minuten unterbrochen werden, nachdem Nürnberger Zuschauer verstärkt Pyrotechnik gezündet und teilweise in Richtung des Karlsruher Stehplatzbereiches geschossen hatten sowie auf den Zaun zum Innenraum geklettert waren. Ordnungsdienst und Polizei mussten eingreifen.

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