Sportgericht stellt Verfahren gegen Thorsten Nehrbauer ein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz (Wöllstein) hat das Verfahren gegen den Spieler Thorsten Nehrbauer von Regionalligist Kickers Emden wegen Versäumnis der Dopingkontrolle im Spiel gegen Eintracht Braunschweig am 30. November 2007 mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses eingestellt. DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Dr. Anton Nachreiner (Gottfrieding) hatte die Einstellung nach der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale aus Mangel an Beweisen beantragt.

"Alle Verdachtsmomente für ein Dopingvergehen oder einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB seitens des Spielers Thorsten Nehrbauer ließen sich nicht erhärten. Dem Spieler war vorgeworfen worden, ohne zwingenden Grund nicht zur Dopingkontrolle erschienen zu sein. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass er nach dem Erhalt der Gelb-Roten Karte in der 34. Minute des Spieles gegen Braunschweig aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste und daher nicht an der Dopingkontrolle teilnehmen konnte", begründeten Hans E. Lorenz und Dr. Anton Nachreiner ihre Überlegungen unisono.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz (Wöllstein) hat das Verfahren gegen den Spieler Thorsten Nehrbauer von Regionalligist Kickers Emden wegen Versäumnis der Dopingkontrolle im Spiel gegen Eintracht Braunschweig am 30. November 2007 mit Zustimmung des DFB-Kontrollausschusses eingestellt. DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Dr. Anton Nachreiner (Gottfrieding) hatte die Einstellung nach der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale aus Mangel an Beweisen beantragt.

"Alle Verdachtsmomente für ein Dopingvergehen oder einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB seitens des Spielers Thorsten Nehrbauer ließen sich nicht erhärten. Dem Spieler war vorgeworfen worden, ohne zwingenden Grund nicht zur Dopingkontrolle erschienen zu sein. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass er nach dem Erhalt der Gelb-Roten Karte in der 34. Minute des Spieles gegen Braunschweig aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste und daher nicht an der Dopingkontrolle teilnehmen konnte", begründeten Hans E. Lorenz und Dr. Anton Nachreiner ihre Überlegungen unisono.