Sportgericht ändert Balogun-Strafmaß: Zwei Spiele Sperre und 10.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Leon Balogun vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 in mündlicher Verhandlung wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Damit änderte das Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 28. April 2016, das nicht von einem leichteren Fall ausgegangen war und den Spieler mit drei Spielen Sperre belegt hatte. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte während der Sitzung in Frankfurt drei Spiele Sperre beantragt.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „An dem Tatbestand einer Tätlichkeit bestand kein Zweifel. Das Sportgericht konnte wegen zweier Aspekte aber noch von einem leichteren Fall ausgehen: Einerseits war der Kontakt zwischen Leon Balogun und seinem Gegenspieler Carlos Zambrano weniger heftig, andererseits trug Carlos Zambrano nach eigener Aussage keine Verletzung davon und musste auch auf dem Spielfeld nicht behandelt werden.“

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Leon Balogun seinem Gegenspieler Carlos Zambrano in der 89. Spielminute des Mainzer Bundesliga-Spiels bei Eintracht Frankfurt am 24. April 2016 bewusst mit dem rechten Knie in dessen Bauchbereich gestoßen. Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Leon Balogun beziehungsweise sein Verein haben dem neuerlichen Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Leon Balogun vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 in mündlicher Verhandlung wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Damit änderte das Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts vom 28. April 2016, das nicht von einem leichteren Fall ausgegangen war und den Spieler mit drei Spielen Sperre belegt hatte. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte während der Sitzung in Frankfurt drei Spiele Sperre beantragt.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „An dem Tatbestand einer Tätlichkeit bestand kein Zweifel. Das Sportgericht konnte wegen zweier Aspekte aber noch von einem leichteren Fall ausgehen: Einerseits war der Kontakt zwischen Leon Balogun und seinem Gegenspieler Carlos Zambrano weniger heftig, andererseits trug Carlos Zambrano nach eigener Aussage keine Verletzung davon und musste auch auf dem Spielfeld nicht behandelt werden.“

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Leon Balogun seinem Gegenspieler Carlos Zambrano in der 89. Spielminute des Mainzer Bundesliga-Spiels bei Eintracht Frankfurt am 24. April 2016 bewusst mit dem rechten Knie in dessen Bauchbereich gestoßen. Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Leon Balogun beziehungsweise sein Verein haben dem neuerlichen Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.