Sperre für weiteren ehemaligen Spieler Essens

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den ehemaligen Spieler von Rot-Weiss Essen, Güngör Kaya, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit eine Sperre von sechs Monaten belegt. Diese gilt für den jetzigen Fußballer des Regionalligisten KFC Uerdingen 05 bis einschließlich 25. Februar 2014.

Kontrollausschuss und Sportgericht sahen als erwiesen an, dass Kaya vor dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga West zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II am 5. Mai 2012 Informationen über Zustand und Form der Mannschaft an einen Verwandten weitergegeben und über diesen eine Wette mit mindestens 500 Euro Einsatz auf eine Essener Niederlage abgeschlossen hat. Das Spiel hatte Borussia Dortmund II mit 4:0 gewonnen.

Güngör Kaya stand bei diesem Spiel nicht in der Startaufstellung, sondern wurde erst in der 62. Minute beim Stand von 3:0 für Borussia Dortmund II eingewechselt. Nach den Ermittlungen des Kontrollausschusses kann davon ausgegangen werden, dass es während der Partie nicht zu Manipulationshandlungen kam.

Gemäß § 1 Nr.2., Abs.1 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ist es Spielern untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Sie sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Der Spieler hat dem Strafmaß zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den ehemaligen Spieler von Rot-Weiss Essen, Güngör Kaya, im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit eine Sperre von sechs Monaten belegt. Diese gilt für den jetzigen Fußballer des Regionalligisten KFC Uerdingen 05 bis einschließlich 25. Februar 2014.

Kontrollausschuss und Sportgericht sahen als erwiesen an, dass Kaya vor dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga West zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II am 5. Mai 2012 Informationen über Zustand und Form der Mannschaft an einen Verwandten weitergegeben und über diesen eine Wette mit mindestens 500 Euro Einsatz auf eine Essener Niederlage abgeschlossen hat. Das Spiel hatte Borussia Dortmund II mit 4:0 gewonnen.

Güngör Kaya stand bei diesem Spiel nicht in der Startaufstellung, sondern wurde erst in der 62. Minute beim Stand von 3:0 für Borussia Dortmund II eingewechselt. Nach den Ermittlungen des Kontrollausschusses kann davon ausgegangen werden, dass es während der Partie nicht zu Manipulationshandlungen kam.

Gemäß § 1 Nr.2., Abs.1 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ist es Spielern untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Sie sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Der Spieler hat dem Strafmaß zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.