"Bullenkopf-Wurf macht keine 20 Prozent des Strafmaßes aus"

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat heute in mündlicher Verhandlung die Berufung im Fall des Zweitbundesligisten Dynamo Dresden zurückgewiesen. Nach dem Urteilsspruch hat Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, im DFB.de-Interview mit Mitarbeiter Michael Morsch darüber gesprochen.

DFB.de: Herr Späth, zu welchem Urteilsspruch sind Sie mit Ihrem Gremium im Fall Dynamo Dresden gekommen?

Achim Späth: Die Berufungen gegen das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 7. November 2016 waren unserer Ansicht nach zurückzuweisen. Allerdings haben wir die verhängte Geldstrafe von 60.000 auf 40.000 Euro reduziert.

DFB.de: Damit bleibt aber der gegen Dynamo Dresden verhängte Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss in einem Zweitliga-Heimspiel der Rückrunde vollstreckt werden. Was waren die Gründe dafür?

Späth: Dynamo Dresden stand ja bereits unter Bewährung, nachdem das Sportgericht den Verein am 15. Juli 2016 wegen Zuschauer-Vorkommnissen in neun Fällen unter anderem zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt hatte. Daraufhin folgten in kürzerer Zeit weitere sechs Fälle von unsportlichem Verhalten der Dresdner Zuschauer, weshalb das Sportgericht am 7. November 2016 unter anderem die Strafaussetzung zur Bewährung widerrief. Das waren also insgesamt 15 Vorfälle in nur wenigen Monaten. Weitere drei Verfahren wurden darüber hinaus eingestellt.

DFB.de: In den Medien wurde aber im Zusammenhang mit der Verurteilung fast ausschließlich über den "Bullenkopf-Wurf" in den Innenraum während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 gesprochen...

Späth: Das ist mir auch aufgefallen und hat mich etwas verwundert. Der "Bullenkopf-Wurf" macht nicht einmal 20 Prozent des ausgesprochenen Strafmaßes aus. Fakt ist vielmehr, dass es in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Verfehlungen durch Dresdner Zuschauer gegeben hat. Das hat in seiner Gesamtheit zum ausgesprochenen Strafmaß und zur Bestätigung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung geführt.

DFB.de: Würden Sie sagen, dass dies ein hartes Urteil ist?

Späth: Die Kommentierung unserer Urteile überlassen wir anderen. Wir haben uns viele Stunden intensiv mit der Thematik und der Beweisaufnahme beschäftigt. Dieses Urteil ist sachgerecht.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat heute in mündlicher Verhandlung die Berufung im Fall des Zweitbundesligisten Dynamo Dresden zurückgewiesen. Nach dem Urteilsspruch hat Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, im DFB.de-Interview mit Mitarbeiter Michael Morsch darüber gesprochen.

DFB.de: Herr Späth, zu welchem Urteilsspruch sind Sie mit Ihrem Gremium im Fall Dynamo Dresden gekommen?

Achim Späth: Die Berufungen gegen das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 7. November 2016 waren unserer Ansicht nach zurückzuweisen. Allerdings haben wir die verhängte Geldstrafe von 60.000 auf 40.000 Euro reduziert.

DFB.de: Damit bleibt aber der gegen Dynamo Dresden verhängte Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss in einem Zweitliga-Heimspiel der Rückrunde vollstreckt werden. Was waren die Gründe dafür?

Späth: Dynamo Dresden stand ja bereits unter Bewährung, nachdem das Sportgericht den Verein am 15. Juli 2016 wegen Zuschauer-Vorkommnissen in neun Fällen unter anderem zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt hatte. Daraufhin folgten in kürzerer Zeit weitere sechs Fälle von unsportlichem Verhalten der Dresdner Zuschauer, weshalb das Sportgericht am 7. November 2016 unter anderem die Strafaussetzung zur Bewährung widerrief. Das waren also insgesamt 15 Vorfälle in nur wenigen Monaten. Weitere drei Verfahren wurden darüber hinaus eingestellt.

DFB.de: In den Medien wurde aber im Zusammenhang mit der Verurteilung fast ausschließlich über den "Bullenkopf-Wurf" in den Innenraum während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 gesprochen...

Späth: Das ist mir auch aufgefallen und hat mich etwas verwundert. Der "Bullenkopf-Wurf" macht nicht einmal 20 Prozent des ausgesprochenen Strafmaßes aus. Fakt ist vielmehr, dass es in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Verfehlungen durch Dresdner Zuschauer gegeben hat. Das hat in seiner Gesamtheit zum ausgesprochenen Strafmaß und zur Bestätigung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung geführt.

DFB.de: Würden Sie sagen, dass dies ein hartes Urteil ist?

Späth: Die Kommentierung unserer Urteile überlassen wir anderen. Wir haben uns viele Stunden intensiv mit der Thematik und der Beweisaufnahme beschäftigt. Dieses Urteil ist sachgerecht.

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