"Sieg für Amateurfußball und seine Vereine"

Im Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband (WFV) und dem Internetportal Hartplatzhelden hat der zweite Senat des Oberlandesgerichtes Stuttgart die Auffassung des WFV in allen Punkten bestätigt. Die Berufung der Hartplatzhelden wurde zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Nach Auffassung des OLG Stuttgart liegen die Rechte an Online-Bewegtbildern aus dem Amateurfußball bei den Verbänden, die Veranstalter des Spielbetriebs sind. "Dieses Urteil ist ein klarer Sieg für den Amateurfußball und unsere Vereine, die ihren Mitgliedern ein umfangreiches Angebot machen und damit eine wichtige Funktion in der Gesellschaft übernehmen", freut sich Herbert Rösch, der Präsident des Württembergischen Fußballverbandes. "Es ist unsere Pflicht, unsere Mitglieder gegen kommerzielle Interessen von Dritten schützen. Unser Ziel ist und bleibt die bestmögliche Darstellung des Amateurfußballs - auch im Internet."

Mit dem persönlichen Einsatz vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter und einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand wird der Amateurfußball organisiert. Allein in Württemberg finden Woche für Woche rund 5000 Spiele statt. Der Verband stellt dafür regelmäßig etwa 7000 Schiedsrichter zur Verfügung. Rund 5000 ausgebildete Trainerinnen und Trainer kümmern sich um rund 13500 Mannschaften. Die zu erwartenden Einnahmequellen aus Bewegtbildern vom Amateurfußball bleiben somit exklusiv für diejenigen gesichert, die diese enormen Leistungen erbringen – nämlich den Verband und seine Vereine.

In diesem Sinne kommentiert auch der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart: "Dies ist ein wichtiges Signal: der Amateurfußball verkörpert einen wirtschaftlichen Wert und darf über die Bildrechte an seinen Spielen selbst entscheiden. Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass die Verbände hier nicht auf eigene Rechnung, sondern im gebündelten Interesse der Mitgliedsvereine auftreten. Diesen Interessen der gemeinnützigen Amateurvereine hat das OLG Stuttgart nunmehr den Vorrang gegenüber den Gewinnerzielungsabsichten der Hartplatzhelden GmbH auf Kosten der Amateurvereine eingeräumt."

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Im Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband (WFV) und dem Internetportal Hartplatzhelden hat der zweite Senat des Oberlandesgerichtes Stuttgart die Auffassung des WFV in allen Punkten bestätigt. Die Berufung der Hartplatzhelden wurde zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Nach Auffassung des OLG Stuttgart liegen die Rechte an Online-Bewegtbildern aus dem Amateurfußball bei den Verbänden, die Veranstalter des Spielbetriebs sind. "Dieses Urteil ist ein klarer Sieg für den Amateurfußball und unsere Vereine, die ihren Mitgliedern ein umfangreiches Angebot machen und damit eine wichtige Funktion in der Gesellschaft übernehmen", freut sich Herbert Rösch, der Präsident des Württembergischen Fußballverbandes. "Es ist unsere Pflicht, unsere Mitglieder gegen kommerzielle Interessen von Dritten schützen. Unser Ziel ist und bleibt die bestmögliche Darstellung des Amateurfußballs - auch im Internet."

Mit dem persönlichen Einsatz vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter und einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand wird der Amateurfußball organisiert. Allein in Württemberg finden Woche für Woche rund 5000 Spiele statt. Der Verband stellt dafür regelmäßig etwa 7000 Schiedsrichter zur Verfügung. Rund 5000 ausgebildete Trainerinnen und Trainer kümmern sich um rund 13500 Mannschaften. Die zu erwartenden Einnahmequellen aus Bewegtbildern vom Amateurfußball bleiben somit exklusiv für diejenigen gesichert, die diese enormen Leistungen erbringen – nämlich den Verband und seine Vereine.

In diesem Sinne kommentiert auch der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart: "Dies ist ein wichtiges Signal: der Amateurfußball verkörpert einen wirtschaftlichen Wert und darf über die Bildrechte an seinen Spielen selbst entscheiden. Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass die Verbände hier nicht auf eigene Rechnung, sondern im gebündelten Interesse der Mitgliedsvereine auftreten. Diesen Interessen der gemeinnützigen Amateurvereine hat das OLG Stuttgart nunmehr den Vorrang gegenüber den Gewinnerzielungsabsichten der Hartplatzhelden GmbH auf Kosten der Amateurvereine eingeräumt."