Schiedsrichterkommission beschließt Maßnahmenkatalog

Aufgrund einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einzelne Schiedsrichter suchten am 24. Oktober 2011 Mitarbeiter der Steuerbehörden den Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Zeuge in den Ermittlungen auf. Seither sorgen immer neue Spekulationen insbesondere über das Ausmaß des Vorgangs für Unruhe.

Der DFB hat am 4. November 2011 an die Schiedsrichter appelliert, zu einer schnellen Aufklärung der Sachverhalte beizutragen. Parallel dazu wurden die Unparteiischen aufgerufen, eine Einschätzung ihrer Steuersituation abzugeben, um die Dimension des Vorgangs auf dieser Grundlage klarer einordnen zu können. Dabei kam dem für solche Fälle installierten Vertrauensmann Rainer Domberg als Ansprechpartner der Schiedsrichter eine zentrale Rolle zu.

Insgesamt wurden im Zuge dieser Gespräche 49 aktive Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistenten kontaktiert, darunter alle 41 Schiedsrichter der Fußball-Bundesliga und 2. Bundesliga. 42 Schiedsrichter äußerten gegenüber ihrem Vertrauensmann bzw. der Schiedsrichterkommission, dass sie nicht Gegenstand von förmlichen Steuerverfahren sind. In sieben Fällen gehen die Betroffenen nach Rücksprache mit ihren Steuerratgebern davon aus, dass es zu einer Nachveranlagung kommt. Ob es darüber hinaus in Einzelfällen möglicherweise zur Verurteilung wegen eines strafbaren Steuervergehens kommen kann, wird von allen Betroffenen für unwahrscheinlich erachtet.

Kein Grund, an den Angaben zu zweifeln

Die Schiedsrichterkommission unter Vorsitz von Herbert Fandel sieht keinen Grund, an den Angaben zu zweifeln und bringt den Schiedsrichtern weiterhin uneingeschränktes Vertrauen für die Spielleitungen entgegen. Sollten sich die Angaben von Schiedsrichtern wider Erwarten als falsch herausstellen, würde das durch die Kommission entsprechend bewertet. Unabhängig von den laufenden Prüfungsverfahren der Steuerbehörden hat die Kommission beschlossen, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Schiedsrichter zu entwickeln. Dazu gehören folgende Punkte:

1. Für die Bewertung durch die Kommission, ob ein Schiedsrichter im nachgewiesenen Falle eines Vergehens auch weiterhin seiner Tätigkeit als Schiedsrichter nachkommen kann, soll ein objektiv anwendbares Integritätsraster entwickelt werden.

2. In der DFB-Schiedsrichterordnung soll der derzeit allgemein gehaltene Passus, wonach Schiedsrichter „dem Ansehen nicht schaden“ dürfen, juristisch verbindlicher formuliert und konkretisiert werden.

3. Ab der kommenden Saison soll die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses Voraussetzung für den Einsatz aller Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten sein.



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Aufgrund einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einzelne Schiedsrichter suchten am 24. Oktober 2011 Mitarbeiter der Steuerbehörden den Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Zeuge in den Ermittlungen auf. Seither sorgen immer neue Spekulationen insbesondere über das Ausmaß des Vorgangs für Unruhe.

Der DFB hat am 4. November 2011 an die Schiedsrichter appelliert, zu einer schnellen Aufklärung der Sachverhalte beizutragen. Parallel dazu wurden die Unparteiischen aufgerufen, eine Einschätzung ihrer Steuersituation abzugeben, um die Dimension des Vorgangs auf dieser Grundlage klarer einordnen zu können. Dabei kam dem für solche Fälle installierten Vertrauensmann Rainer Domberg als Ansprechpartner der Schiedsrichter eine zentrale Rolle zu.

Insgesamt wurden im Zuge dieser Gespräche 49 aktive Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistenten kontaktiert, darunter alle 41 Schiedsrichter der Fußball-Bundesliga und 2. Bundesliga. 42 Schiedsrichter äußerten gegenüber ihrem Vertrauensmann bzw. der Schiedsrichterkommission, dass sie nicht Gegenstand von förmlichen Steuerverfahren sind. In sieben Fällen gehen die Betroffenen nach Rücksprache mit ihren Steuerratgebern davon aus, dass es zu einer Nachveranlagung kommt. Ob es darüber hinaus in Einzelfällen möglicherweise zur Verurteilung wegen eines strafbaren Steuervergehens kommen kann, wird von allen Betroffenen für unwahrscheinlich erachtet.

Kein Grund, an den Angaben zu zweifeln

Die Schiedsrichterkommission unter Vorsitz von Herbert Fandel sieht keinen Grund, an den Angaben zu zweifeln und bringt den Schiedsrichtern weiterhin uneingeschränktes Vertrauen für die Spielleitungen entgegen. Sollten sich die Angaben von Schiedsrichtern wider Erwarten als falsch herausstellen, würde das durch die Kommission entsprechend bewertet. Unabhängig von den laufenden Prüfungsverfahren der Steuerbehörden hat die Kommission beschlossen, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Schiedsrichter zu entwickeln. Dazu gehören folgende Punkte:

1. Für die Bewertung durch die Kommission, ob ein Schiedsrichter im nachgewiesenen Falle eines Vergehens auch weiterhin seiner Tätigkeit als Schiedsrichter nachkommen kann, soll ein objektiv anwendbares Integritätsraster entwickelt werden.

2. In der DFB-Schiedsrichterordnung soll der derzeit allgemein gehaltene Passus, wonach Schiedsrichter „dem Ansehen nicht schaden“ dürfen, juristisch verbindlicher formuliert und konkretisiert werden.

3. Ab der kommenden Saison soll die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses Voraussetzung für den Einsatz aller Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten sein.

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"Dimension geringer, als zuletzt kolportiert"

DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger erklärt: „Zunächst ist es ein sehr positives Signal, dass sich die Schiedsrichter auch vor dem Hintergrund des geltenden Steuergeheimnisses so kooperativ verhalten haben und zu einer schnellen Aufklärung beitragen wollen. Die Verlässlichkeit ihrer Angaben immer vorausgesetzt, zeichnet sich deutlich ab, dass die Dimension weitaus geringer einzuschätzen ist, als es zuletzt kolportiert wurde. Ein Generalverdacht gegenüber dem Schiedsrichterwesen ist demnach völlig unangebracht. Für den Fall, dass Verfehlungen von Schiedsrichtern bewertet werden müssen, ist die Kommission durch die geplanten Maßnahmen gut vorbereitet.“

Herbert Fandel, Vorsitzender der Schiedsrichterkommission, ergänzt: „Wir haben keinen Grund, an den Aussagen unserer Schiedsrichter zu zweifeln. Und wir werden Spekulationen jetzt auch nicht zum Maßstab unseres Handelns machen, sondern zunächst einmal die Ergebnisse der Überprüfungen durch die Steuerbehörden abwarten, bevor wir eine Bewertung vornehmen. Nur Fakten werden die Grundlage für unsere Entscheidung sein. So wie sich die Situation derzeit für uns darstellt, besteht aus Sicht der Kommission absolut kein Anlass, bei den Ansetzungen zu reagieren.“