Regelungen zur Spielklassen-Reform verabschiedet

Ausgehend von den Beschlüssen des DFB-Bundestags 2010 in Essen hat der DFB-Vorstand einstimmig ergänzende Regelungen zur Strukturreform der Spielklassen verabschiedet. Ab der Spielzeit 2012/2013 entfällt die dreigeteilte Regionalliga als bisherige 4. Spielklassenebene und deren Betrieb als Aufgabe des DFB.

Als Unterbau zur 3. Liga werden in Trägerschaft der Regional- und Landesverbände fünf regionale Ligen gebildet. Davon je eine für den Bereich der Regionalverbände Nord, Nordost und West, eine für den Bereich des Regionalverbandes Südwest gemeinsam mit den Landesverbänden Hessen, Baden, Südbaden und Württemberg sowie eine für den Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes.

"Sind zu einem guten Ergebnis gekommen"

DFB-Vizepräsident Hermann Korfmacher erklärt: „Wir sind in zielgerichteten Gesprächen in den eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppen, bestehend aus Vertretern des DFB, der Regional- und Landesverbände sowie des Ligaverbandes zu einem guten Ergebnis gekommen. Die neuen Regelungen der Spielklassen-Strukturreform stellen eine tragfähige Lösung an der Schnittstelle zwischen dem Amateur- und Profifußball dar.“

Qualifikationszeitraum für die neue Regionalliga ist die Saison 2011/2012. Die Meister der drei Regionalliga-Staffeln Nord, West und Süd steigen am Ende der kommenden Saison in die 3. Liga auf. Die Absteiger aus der 3. Liga sowie grundsätzlich alle bisherigen Regionalligisten und die Meister der Oberligen werden gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit in die neuen Regionalligen eingruppiert. Für die Saison 2012/2013 wurde festgelegt, dass in den Regionalligen jeweils bis zu 22 Mannschaften zugelassen werden können. Nach der Saison 2012/2013 sind 16 oder 18 Mannschaften die grundsätzliche Staffelgröße.

Im aktuellen Beschluss wird explizit auf die Gleichbehandlung von Amateurvereinen und Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen hingewiesen, beispielsweise in Fragen der Spiel- und Einsatzbeschränkungen. Bei der Obergrenze von sieben Zweiten Mannschaften in einer Regionalliga wurde eine Modifizierung des Bundestagsbeschlusses vorgenommen: Jeder Träger einer Regionalliga besitzt die Option, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit mehr als sieben Zweiten Mannschaften in einer Regionalliga spielen zu können.

Clearingstelle entscheidet über Umgruppierung

Sollten Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen abweichend von ihrer Verbandszugehörigkeit anderen Regionalligen zugeteilt werden müssen, erfolgt dies nicht im Austausch mit einer Amateurmannschaft, sondern durch Aufstockung der Liga. Über die Umgruppierung entscheidet eine Clearingstelle mit Vertretern der fünf Regionalligen, der DFL sowie des DFB-Spielausschusses. Zweite Mannschaften von Drittligisten und dritte Mannschaften von Lizenzvereinen sind in den neuen Regionalligen nicht teilnahmeberechtigt.



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Ausgehend von den Beschlüssen des DFB-Bundestags 2010 in Essen hat der DFB-Vorstand einstimmig ergänzende Regelungen zur Strukturreform der Spielklassen verabschiedet. Ab der Spielzeit 2012/2013 entfällt die dreigeteilte Regionalliga als bisherige 4. Spielklassenebene und deren Betrieb als Aufgabe des DFB.

Als Unterbau zur 3. Liga werden in Trägerschaft der Regional- und Landesverbände fünf regionale Ligen gebildet. Davon je eine für den Bereich der Regionalverbände Nord, Nordost und West, eine für den Bereich des Regionalverbandes Südwest gemeinsam mit den Landesverbänden Hessen, Baden, Südbaden und Württemberg sowie eine für den Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes.

"Sind zu einem guten Ergebnis gekommen"

DFB-Vizepräsident Hermann Korfmacher erklärt: „Wir sind in zielgerichteten Gesprächen in den eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppen, bestehend aus Vertretern des DFB, der Regional- und Landesverbände sowie des Ligaverbandes zu einem guten Ergebnis gekommen. Die neuen Regelungen der Spielklassen-Strukturreform stellen eine tragfähige Lösung an der Schnittstelle zwischen dem Amateur- und Profifußball dar.“

Qualifikationszeitraum für die neue Regionalliga ist die Saison 2011/2012. Die Meister der drei Regionalliga-Staffeln Nord, West und Süd steigen am Ende der kommenden Saison in die 3. Liga auf. Die Absteiger aus der 3. Liga sowie grundsätzlich alle bisherigen Regionalligisten und die Meister der Oberligen werden gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit in die neuen Regionalligen eingruppiert. Für die Saison 2012/2013 wurde festgelegt, dass in den Regionalligen jeweils bis zu 22 Mannschaften zugelassen werden können. Nach der Saison 2012/2013 sind 16 oder 18 Mannschaften die grundsätzliche Staffelgröße.

Im aktuellen Beschluss wird explizit auf die Gleichbehandlung von Amateurvereinen und Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen hingewiesen, beispielsweise in Fragen der Spiel- und Einsatzbeschränkungen. Bei der Obergrenze von sieben Zweiten Mannschaften in einer Regionalliga wurde eine Modifizierung des Bundestagsbeschlusses vorgenommen: Jeder Träger einer Regionalliga besitzt die Option, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit mehr als sieben Zweiten Mannschaften in einer Regionalliga spielen zu können.

Clearingstelle entscheidet über Umgruppierung

Sollten Zweite Mannschaften von Lizenzvereinen abweichend von ihrer Verbandszugehörigkeit anderen Regionalligen zugeteilt werden müssen, erfolgt dies nicht im Austausch mit einer Amateurmannschaft, sondern durch Aufstockung der Liga. Über die Umgruppierung entscheidet eine Clearingstelle mit Vertretern der fünf Regionalligen, der DFL sowie des DFB-Spielausschusses. Zweite Mannschaften von Drittligisten und dritte Mannschaften von Lizenzvereinen sind in den neuen Regionalligen nicht teilnahmeberechtigt.

Die drei Aufsteiger in die 3. Liga werden ab der Spielzeit 2012/2013 in Aufstiegsspielen zwischen sechs Teams (Hin- und Rückspiele) ermittelt. Teilnahmeberechtigt an diesen sind die Meister der fünf Regionalligen sowie der Zweiplatzierte der Regionalliga Süd/Südwest. Die Einführung einer Deutschen Amateurfußballmeisterschaft wird auf dem Amateurfußball-Kongress 2012 erörtert.