Regelfrage: Bürkis Verhalten beim Rückpass von Weltmeister Hummels

Es war der Aufreger des Spieltags: Im Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Ingolstadt will Mats Hummels zurück zu Torhüter Roman Bürki passen, doch der Ball landet im Tor. Während ganz Fußball-Deutschland die Frage diskutiert, ob es sich um ein Foulspiel am BVB-Verteidiger handelte oder nicht, lenkt DFB.de den Fokus auf eine andere Facette dieser Aktion: das Verhalten Bürkis.

Als der BVB-Keeper erkennt, dass Hummels' Rückpass gefährlich werden könnte, entscheidet er sich, den Ball passieren zu lassen. Reflexartig zieht er seine Hände nach unten und der Ball zappelt im Netz. Durch Guido Winkmanns Entscheidung, die Aktion mit Hummels als Foulspiel zu werten, geriet Bürkis Verhalten in Vergessenheit. Doch was wäre passiert, wenn der Schiedsrichter das Spiel hätte weiterlaufen lassen?

Elfmeter oder indirekter Freistoß?

Hätte Bürki mit einem Handspiel einen Platzverweis und einen Elfmeter riskiert? Oder hätte es sich dabei lediglich um einen Rückpass gehandelt, der mit einem indirekten Freistoß geahndet wird? Lutz Wagner, ehemaliger Bundesliga-Schiedsrichter und DFB-Lehrwart, klärt die Szene auf:

"Regeltechnisch hätte es sich um ein absichtliches, nicht erlaubtes Zuspiel gehandelt", erklärt Wagner, der lediglich von einer Regelverletzung spricht. "Also einen Rückpass. Das Spiel hätte demnach mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt werden müssen." Auch eine Gelbe Karte sei in diesem Falle nicht vorgesehen. Eine Notbremse, also die Verhinderung einer klaren Torchance, sieht Wagner hingegen nicht: "Ansonsten müsste jeder Rückpass aufs Tor, den der Torhüter mit der Hand aufhält, mit einer Roten Karte geahndet werden." Nur Vergehen der Regel 12 wie ein Foulspiel oder ein Handspiel werden als "Notbremse" geahndet.

Anders verhält sich die Situation, wenn Bürki außerhalb des Strafraums per Hand geklärt hätte. Hier, sagt Wagner, würde der Grundsatz greifen: "Das schwerere Vergehen zählt." Die Folge: Das Handspiel wäre schwerer zu bewerten als der unerlaubte Rückpass und der Torhüter müsste des Feldes verwiesen werden (sofern der Rückpass ohne ein Eingreifen des Keepers im Tor gelandet wäre). Das Spiel würde mit einem direkten Freistoß am Ort des Handspiels fortgesetzt.

[tn]

Es war der Aufreger des Spieltags: Im Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Ingolstadt will Mats Hummels zurück zu Torhüter Roman Bürki passen, doch der Ball landet im Tor. Während ganz Fußball-Deutschland die Frage diskutiert, ob es sich um ein Foulspiel am BVB-Verteidiger handelte oder nicht, lenkt DFB.de den Fokus auf eine andere Facette dieser Aktion: das Verhalten Bürkis.

Als der BVB-Keeper erkennt, dass Hummels' Rückpass gefährlich werden könnte, entscheidet er sich, den Ball passieren zu lassen. Reflexartig zieht er seine Hände nach unten und der Ball zappelt im Netz. Durch Guido Winkmanns Entscheidung, die Aktion mit Hummels als Foulspiel zu werten, geriet Bürkis Verhalten in Vergessenheit. Doch was wäre passiert, wenn der Schiedsrichter das Spiel hätte weiterlaufen lassen?

Elfmeter oder indirekter Freistoß?

Hätte Bürki mit einem Handspiel einen Platzverweis und einen Elfmeter riskiert? Oder hätte es sich dabei lediglich um einen Rückpass gehandelt, der mit einem indirekten Freistoß geahndet wird? Lutz Wagner, ehemaliger Bundesliga-Schiedsrichter und DFB-Lehrwart, klärt die Szene auf:

"Regeltechnisch hätte es sich um ein absichtliches, nicht erlaubtes Zuspiel gehandelt", erklärt Wagner, der lediglich von einer Regelverletzung spricht. "Also einen Rückpass. Das Spiel hätte demnach mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt werden müssen." Auch eine Gelbe Karte sei in diesem Falle nicht vorgesehen. Eine Notbremse, also die Verhinderung einer klaren Torchance, sieht Wagner hingegen nicht: "Ansonsten müsste jeder Rückpass aufs Tor, den der Torhüter mit der Hand aufhält, mit einer Roten Karte geahndet werden." Nur Vergehen der Regel 12 wie ein Foulspiel oder ein Handspiel werden als "Notbremse" geahndet.

Anders verhält sich die Situation, wenn Bürki außerhalb des Strafraums per Hand geklärt hätte. Hier, sagt Wagner, würde der Grundsatz greifen: "Das schwerere Vergehen zählt." Die Folge: Das Handspiel wäre schwerer zu bewerten als der unerlaubte Rückpass und der Torhüter müsste des Feldes verwiesen werden (sofern der Rückpass ohne ein Eingreifen des Keepers im Tor gelandet wäre). Das Spiel würde mit einem direkten Freistoß am Ort des Handspiels fortgesetzt.