Präsidium bestätigt Punktabzug für Aalen

Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten wurde am gestrigen Montag zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei den Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März. Der VfR Aalen hat nunmehr die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.

Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

Der VfR Aalen verbleibt mit 41 Zählern aus 32 Spielen auf Tabellenplatz 13.

[dfb]

Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten wurde am gestrigen Montag zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei den Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März. Der VfR Aalen hat nunmehr die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.

Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

Der VfR Aalen verbleibt mit 41 Zählern aus 32 Spielen auf Tabellenplatz 13.

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