Paderborns Einspruch gegen Wertung des Osnabrück-Spiels zurückgewiesen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des SC Paderborn gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Paderborn zurückgewiesen. Anlass des Einspruchs waren die vom DFB-Kontrollausschuss aufgenommenen Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Einflussnahme auf das Spiel.

Anhaltspunkte für Spielmanipulationen zu Lasten des SC Paderborn liegen jedoch nicht vor. Der VfL Osnabrück hat zudem keinen der verdächtigen Spieler eingesetzt. Das Spiel des letzten Spieltages der 3. Liga vom 20. Mai endete mit einem torlosen Remis. Im Falle eines Sieges wäre der SC Paderborn sportlich in der 3. Liga verblieben. Gegen die Entscheidung kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des SC Paderborn gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Paderborn zurückgewiesen. Anlass des Einspruchs waren die vom DFB-Kontrollausschuss aufgenommenen Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Einflussnahme auf das Spiel.

Anhaltspunkte für Spielmanipulationen zu Lasten des SC Paderborn liegen jedoch nicht vor. Der VfL Osnabrück hat zudem keinen der verdächtigen Spieler eingesetzt. Das Spiel des letzten Spieltages der 3. Liga vom 20. Mai endete mit einem torlosen Remis. Im Falle eines Sieges wäre der SC Paderborn sportlich in der 3. Liga verblieben. Gegen die Entscheidung kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

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