Oberlandesgericht bestätigt Amtspflichtverletzung Amerells

Die Äußerung, dass Manfred Amerell in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt hat, ist sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig.

Zu dieser Entscheidung kam auch das Oberlandesgericht (OLG) München und bestätigte damit den Richterspruch des Landgerichts Augsburg. Gegen den Beschluss des Senats kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden. Amerell scheiterte damit erneut und in letzter Instanz mit dem Versuch, dem DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger gerichtlich zu untersagen, öffentlich von einer Amtspflichtverletzung zu sprechen.

Amerell trägt Kosten des Verfahrens

Die Richter wiesen die Beschwerde Amerells deutlich zurück: "Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der Antragsteller in seiner Funktion als Mitglied des Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen."

In der Begründung des OLG heißt es weiter: "Der vom Antragsgegner geäußerte Vorwurf, der Antragsteller habe über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt, erscheint sachlich gerechtfertigt." Amerell trägt als Antragsteller die Kosten des Verfahrens. Der Beschwerdewert wurde auf 25.000 Euro festgesetzt.

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagt: "Für den DFB konnte es nie um eine Bewertung der persönlichen Situation zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter gehen, sondern immer einzig und allein um die für uns entscheidende Frage, ob Herr Amerell in der ihm vom Verband übertragenen Funktion seine Amtspflichten verletzt hat. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes München hat jetzt erneut ein ordentliches Gericht die Einschätzung des DFB in diesem zentralen Punkt bestätigt und einen rechtskräftigen Beschluss herbeigeführt."

Frage der Amtspflichtverletzung in letzter Instanz bestätigt

Für den Berliner Anwalt Dr. Christian Schertz, der den DFB und seinen Präsidenten in dem Verfahren vertreten hatte, ist der Richterspruch Richtung weisend: "Herr Amerell und sein Rechtsbeistand haben es durch ihre groß angekündigten Einstweiligen Verfügungsanträge und Verfahrensandrohungen immer wieder in die Medien geschafft. Das Oberlandesgericht kam jedoch zu einem anderen, eindeutigen Ergebnis, nämlich dass die für den DFB relevante Frage der Amtspflichtverletzung in letzter Instanz bestätigt wurde. Vor dem Hintergrund dieses Richterspruches wirkt auch die immer wieder öffentlich von Herrn Amerell angekündigte Schadensersatzklage gegen den DFB geradezu grotesk. Wie sollte jemand, der gerichtlich festgestellt seine Pflichten verletzt hat, vom DFB auch noch Schadensersatz verlangen können? Das wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte."



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Die Äußerung, dass Manfred Amerell in seiner Funktion als Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt hat, ist sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig.

Zu dieser Entscheidung kam auch das Oberlandesgericht (OLG) München und bestätigte damit den Richterspruch des Landgerichts Augsburg. Gegen den Beschluss des Senats kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden. Amerell scheiterte damit erneut und in letzter Instanz mit dem Versuch, dem DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger gerichtlich zu untersagen, öffentlich von einer Amtspflichtverletzung zu sprechen.

Amerell trägt Kosten des Verfahrens

Die Richter wiesen die Beschwerde Amerells deutlich zurück: "Der angefochtene Beschluss erweist sich nach Überprüfung durch den Senat als sachlich richtig. Wie dort zutreffend dargelegt, hat sich der Antragsteller in seiner Funktion als Mitglied des Schiedsrichterausschusses mehrere Pflichtverletzungen zu Schulden kommen lassen."

In der Begründung des OLG heißt es weiter: "Der vom Antragsgegner geäußerte Vorwurf, der Antragsteller habe über Jahre hinweg seine Amtspflichten verletzt, erscheint sachlich gerechtfertigt." Amerell trägt als Antragsteller die Kosten des Verfahrens. Der Beschwerdewert wurde auf 25.000 Euro festgesetzt.

DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach sagt: "Für den DFB konnte es nie um eine Bewertung der persönlichen Situation zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter gehen, sondern immer einzig und allein um die für uns entscheidende Frage, ob Herr Amerell in der ihm vom Verband übertragenen Funktion seine Amtspflichten verletzt hat. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes München hat jetzt erneut ein ordentliches Gericht die Einschätzung des DFB in diesem zentralen Punkt bestätigt und einen rechtskräftigen Beschluss herbeigeführt."

Frage der Amtspflichtverletzung in letzter Instanz bestätigt

Für den Berliner Anwalt Dr. Christian Schertz, der den DFB und seinen Präsidenten in dem Verfahren vertreten hatte, ist der Richterspruch Richtung weisend: "Herr Amerell und sein Rechtsbeistand haben es durch ihre groß angekündigten Einstweiligen Verfügungsanträge und Verfahrensandrohungen immer wieder in die Medien geschafft. Das Oberlandesgericht kam jedoch zu einem anderen, eindeutigen Ergebnis, nämlich dass die für den DFB relevante Frage der Amtspflichtverletzung in letzter Instanz bestätigt wurde. Vor dem Hintergrund dieses Richterspruches wirkt auch die immer wieder öffentlich von Herrn Amerell angekündigte Schadensersatzklage gegen den DFB geradezu grotesk. Wie sollte jemand, der gerichtlich festgestellt seine Pflichten verletzt hat, vom DFB auch noch Schadensersatz verlangen können? Das wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte."

Der DFB weist erneut darauf hin, dass er nicht abschließend prüfen kann, was zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vorgefallen und von wem etwas ausgegangen ist. Diese Klärung ist einzig Aufgabe der Zivil- und Strafgerichte. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen bzw. durch die Schiedsrichterkommission des DFB bewertbar sind, kann über etwaige Pflichtverletzungen und die weitere Schiedsrichter-Laufbahn von Michael Kempter entschieden werden.