Neun Punkte Abzug für VfR Aalen

Der VfR Aalen wird in der laufenden Drittliga-Saison mit dem Abzug von neun Punkten belegt. Diese Entscheidung hat der DFB-Spielausschuss auf seiner Sitzung am heutigen Freitag in Frankfurt getroffen. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR vor rund drei Wochen gestellt hatte.

Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Einen solchen Ausnahmefall sah der DFB-Spielausschuss bei Aalen als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.

Einspruchsfrist von einer Woche

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von einer Woche. Der Verlust der neun Punkte führt dazu, dass Aalen mit nun 26 Zählern in der Tabelle der 3. Liga vom zehnten auf den vorletzten Platz abrutscht. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz beträgt zwei Punkte.

Aalen hatte den Insolvenzantrag aufgrund von Schulden-Altlasten und einer drohenden Steuerrückzahlung eingereicht. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

[dfb]

Der VfR Aalen wird in der laufenden Drittliga-Saison mit dem Abzug von neun Punkten belegt. Diese Entscheidung hat der DFB-Spielausschuss auf seiner Sitzung am heutigen Freitag in Frankfurt getroffen. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR vor rund drei Wochen gestellt hatte.

Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Einen solchen Ausnahmefall sah der DFB-Spielausschuss bei Aalen als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.

Einspruchsfrist von einer Woche

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von einer Woche. Der Verlust der neun Punkte führt dazu, dass Aalen mit nun 26 Zählern in der Tabelle der 3. Liga vom zehnten auf den vorletzten Platz abrutscht. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz beträgt zwei Punkte.

Aalen hatte den Insolvenzantrag aufgrund von Schulden-Altlasten und einer drohenden Steuerrückzahlung eingereicht. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

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