Neue Schiedsrichter-Kommission beschlossen

Die Delegierten beim Außerordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haben alle Vorschläge zur Reformierung des Schiedsrichterwesens einstimmig verabschiedet.

Mit Wirkung zum 21. Mai 2010 wird § 51 der DFB-Satzung gestrichen und durch den neuen § 55 ersetzt. Der neue § 55 der DFB-Satzung regelt die Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung der Schiedsrichter-Kommission.

Nach § 55 Nr. 2 der DFB-Satzung werden der Schiedsrichter-Kommission der Vorsitzende als oberster Repräsentant des Schiedsrichterwesens sowie zwei Vertreter der DFB-Zentralverwaltung, je ein Vertreter des Norddeutschen Fußballverbandes, des Nordostdeutschen Fußballverbandes, des Fußball-Regional-Verbandes Südwest, des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes, zwei Vertreter des Süddeutschen Fußballverbandes, zwei Vertreter der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, ein Koordinator für die Basisarbeit und Regelumsetzung, ein Ansetzer für die Schiedsrichter-Beobachter und Coaches in der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie eine Ansetzerin für die DFB-Frauen-Wettbewerbe angehören.

Die Vertreter der Regionalverbände werden auf Vorschlag des jeweiligen Regionalverbandes, die Vertreter der DFL auf Vorschlag der DFL, die Vertreter der DFB-Zentralverwaltung durch den DFB-Generalsekretär und die übrigen Mitglieder auf Vorschlag des Vorsitzenden der Schiedsrichter-Kommission vom DFB-Präsidium berufen.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der DFB-Satzung endet die Amtszeit der bisher im DFB-Schiedsrichter-Ausschuss tätigen Mitglieder - gleich, ob sie gewählt oder berufen wurden.

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Die Delegierten beim Außerordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haben alle Vorschläge zur Reformierung des Schiedsrichterwesens einstimmig verabschiedet.

Mit Wirkung zum 21. Mai 2010 wird § 51 der DFB-Satzung gestrichen und durch den neuen § 55 ersetzt. Der neue § 55 der DFB-Satzung regelt die Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung der Schiedsrichter-Kommission.

Nach § 55 Nr. 2 der DFB-Satzung werden der Schiedsrichter-Kommission der Vorsitzende als oberster Repräsentant des Schiedsrichterwesens sowie zwei Vertreter der DFB-Zentralverwaltung, je ein Vertreter des Norddeutschen Fußballverbandes, des Nordostdeutschen Fußballverbandes, des Fußball-Regional-Verbandes Südwest, des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes, zwei Vertreter des Süddeutschen Fußballverbandes, zwei Vertreter der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, ein Koordinator für die Basisarbeit und Regelumsetzung, ein Ansetzer für die Schiedsrichter-Beobachter und Coaches in der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie eine Ansetzerin für die DFB-Frauen-Wettbewerbe angehören.

Die Vertreter der Regionalverbände werden auf Vorschlag des jeweiligen Regionalverbandes, die Vertreter der DFL auf Vorschlag der DFL, die Vertreter der DFB-Zentralverwaltung durch den DFB-Generalsekretär und die übrigen Mitglieder auf Vorschlag des Vorsitzenden der Schiedsrichter-Kommission vom DFB-Präsidium berufen.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der DFB-Satzung endet die Amtszeit der bisher im DFB-Schiedsrichter-Ausschuss tätigen Mitglieder - gleich, ob sie gewählt oder berufen wurden.