Nationales Bewerbungsverfahren zur UEFA EURO 2024 gestartet

Mit einem Workshop in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Dienstag das Nationale Bewerbungsverfahren zur Ermittlung der zehn Spielorte für die Bewerbung des DFB um die Ausrichtung der EURO 2024 begonnen. Vertretern von 17 Städten und Stadien wurden in Frankfurt am Main die Bewerbungsanforderungen vorgestellt. Ursprünglich hatten 18 Interessenten Mitte Februar ihre unverbindliche Interessensbekundung beim DFB hinterlegt, allerdings erfüllt das DDV-Stadion in Dresden mit nach eigenen Angaben 25.000 Sitzplätzen nicht die von der UEFA geforderte Netto-Sitzplatzkapazität von 30.000.

Das nun vorgestellte Reglement für das Nationale Bewerbungsverfahren hatte das DFB-Präsidium auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag in Frankfurt verabschiedet. Es soll ein offenes, faires, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auswahl der Spielorte garantieren, mit denen sich der DFB im anschließenden Internationalen Bewerbungsverfahren bei der UEFA bewirbt. Unter Berücksichtigung der UEFA-Anforderungen und Vorschriften wurden nicht nur das Reglement sowie das Bewerbungsformular, sondern darüber hinaus in Abstimmung mit Transparency International Deutschland e.V. Verhaltensrichtlinien in einem Code of Conduct erarbeitet. Dieser Verhaltenskodex gilt als verbindliche Leitlinie für DFB-Präsidium und Bewerbungskomitee, das zur Auswertung der Bewerbungsunterlagen berufen worden ist. Die Mitglieder verpflichten sich darin unter anderem ein sogenanntes Interessenregister zu veröffentlichen, um auf mögliche Interessenkonflikte frühzeitig hinzuweisen und sie damit zu vermeiden.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: "Wir wollen nicht nur eine überzeugende Bewerbung um die UEFA EURO 2024 abgeben, sondern den Weg dorthin auch für alle offen und nachvollziehbar gestalten. Deshalb hat sich das DFB-Präsidium unter anderem für die Unterzeichnung eines Code of Conducts ausgesprochen, den wir gemeinsam mit Transparency International ausgearbeitet haben. Transparenz soll dieses Bewerbungsverfahren von Beginn an nicht nur begleiten, sondern in jeder Phase prägen."

DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius sagt: "Die Anforderungen des Nationalen Bewerbungsverfahrens sind für alle klar dargelegt worden. Durch sie stellen wir sicher, dass wir am Ende mit den besten Argumenten in das Internationale Bewerbungsverfahren der UEFA gehen werden. Auch wenn wir nicht alle Kandidaten berücksichtigen können, möchten wir eine Bewerbung abgeben, hinter der ganz Deutschland steht."

Die Bewerber werden zunächst unter Berücksichtigung der Kapazitätsvorgaben der UEFA in drei Kategorien aufgeteilt. Dabei hat das DFB-Präsidium beschlossen, die geforderte Netto-Sitzplatzkapazität in der Kategorie I von mindestens 50.000 auf mindestens 60.000 anzuheben, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur Europameisterschaft möglich zu machen. Neben diesen drei Stadien fordert die UEFA drei Arenen mit einer Netto-Sitzplatzkapazität von jeweils mindestens 40.000 und vier Stadien mit einer Netto-Sitzplatzkapazität von jeweils mindestens 30.000. Das weitere Verfahren wird in der kommenden Präsidiumssitzung am 19. Mai 2017 verabschiedet und als Anhang in das Bewerbungsreglement aufgenommen.

Bis zum 26. April 2017 müssen die zu diesem Zeitpunkt weiterhin interessierten Stadien/Spielorte ihre verbindliche Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren erklären. Bis zum 12. Juni 2017 müssen die Bewerber ihre vollständigen Unterlagen des Nationalen Bewerbungsverfahrens beim DFB einreichen. Am 15. September 2017 wird das Präsidium die Auswahl der zehn Spielorte vornehmen, mit denen der DFB in das UEFA-Bewerbungsverfahren gehen wird. Bis zum 27. April 2018 müssen interessierte Nationalverbände die vollständigen Unterlagen bei der UEFA eingereicht haben, die Festlegung des Ausrichters der EURO 2024 wird im September 2018 durch die UEFA erfolgen.

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Mit einem Workshop in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Dienstag das Nationale Bewerbungsverfahren zur Ermittlung der zehn Spielorte für die Bewerbung des DFB um die Ausrichtung der EURO 2024 begonnen. Vertretern von 17 Städten und Stadien wurden in Frankfurt am Main die Bewerbungsanforderungen vorgestellt. Ursprünglich hatten 18 Interessenten Mitte Februar ihre unverbindliche Interessensbekundung beim DFB hinterlegt, allerdings erfüllt das DDV-Stadion in Dresden mit nach eigenen Angaben 25.000 Sitzplätzen nicht die von der UEFA geforderte Netto-Sitzplatzkapazität von 30.000.

Das nun vorgestellte Reglement für das Nationale Bewerbungsverfahren hatte das DFB-Präsidium auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag in Frankfurt verabschiedet. Es soll ein offenes, faires, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auswahl der Spielorte garantieren, mit denen sich der DFB im anschließenden Internationalen Bewerbungsverfahren bei der UEFA bewirbt. Unter Berücksichtigung der UEFA-Anforderungen und Vorschriften wurden nicht nur das Reglement sowie das Bewerbungsformular, sondern darüber hinaus in Abstimmung mit Transparency International Deutschland e.V. Verhaltensrichtlinien in einem Code of Conduct erarbeitet. Dieser Verhaltenskodex gilt als verbindliche Leitlinie für DFB-Präsidium und Bewerbungskomitee, das zur Auswertung der Bewerbungsunterlagen berufen worden ist. Die Mitglieder verpflichten sich darin unter anderem ein sogenanntes Interessenregister zu veröffentlichen, um auf mögliche Interessenkonflikte frühzeitig hinzuweisen und sie damit zu vermeiden.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: "Wir wollen nicht nur eine überzeugende Bewerbung um die UEFA EURO 2024 abgeben, sondern den Weg dorthin auch für alle offen und nachvollziehbar gestalten. Deshalb hat sich das DFB-Präsidium unter anderem für die Unterzeichnung eines Code of Conducts ausgesprochen, den wir gemeinsam mit Transparency International ausgearbeitet haben. Transparenz soll dieses Bewerbungsverfahren von Beginn an nicht nur begleiten, sondern in jeder Phase prägen."

DFB-Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius sagt: "Die Anforderungen des Nationalen Bewerbungsverfahrens sind für alle klar dargelegt worden. Durch sie stellen wir sicher, dass wir am Ende mit den besten Argumenten in das Internationale Bewerbungsverfahren der UEFA gehen werden. Auch wenn wir nicht alle Kandidaten berücksichtigen können, möchten wir eine Bewerbung abgeben, hinter der ganz Deutschland steht."

Die Bewerber werden zunächst unter Berücksichtigung der Kapazitätsvorgaben der UEFA in drei Kategorien aufgeteilt. Dabei hat das DFB-Präsidium beschlossen, die geforderte Netto-Sitzplatzkapazität in der Kategorie I von mindestens 50.000 auf mindestens 60.000 anzuheben, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur Europameisterschaft möglich zu machen. Neben diesen drei Stadien fordert die UEFA drei Arenen mit einer Netto-Sitzplatzkapazität von jeweils mindestens 40.000 und vier Stadien mit einer Netto-Sitzplatzkapazität von jeweils mindestens 30.000. Das weitere Verfahren wird in der kommenden Präsidiumssitzung am 19. Mai 2017 verabschiedet und als Anhang in das Bewerbungsreglement aufgenommen.

Bis zum 26. April 2017 müssen die zu diesem Zeitpunkt weiterhin interessierten Stadien/Spielorte ihre verbindliche Teilnahme am Nationalen Bewerbungsverfahren erklären. Bis zum 12. Juni 2017 müssen die Bewerber ihre vollständigen Unterlagen des Nationalen Bewerbungsverfahrens beim DFB einreichen. Am 15. September 2017 wird das Präsidium die Auswahl der zehn Spielorte vornehmen, mit denen der DFB in das UEFA-Bewerbungsverfahren gehen wird. Bis zum 27. April 2018 müssen interessierte Nationalverbände die vollständigen Unterlagen bei der UEFA eingereicht haben, die Festlegung des Ausrichters der EURO 2024 wird im September 2018 durch die UEFA erfolgen.

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