Medienmitteilung der FIFA

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission schließt die Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Vergütungsregelung von DFB-Präsident Wolfgang Niersbach ab und stellt keinen Bruch des Ethikreglements fest. Die Medienmitteilung der FIFA im Wortlaut:

Zürich, 13. März 2015 – Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hat ihre Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Vergütungsregelung des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds abgeschlossen. Die Abklärungen ergaben, dass im vorliegenden Fall keine Satzungen des Ethikreglements der FIFA verletzt wurden.

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission untersuchte auf Antrag des deutschen FIFA-Exekutivkomiteemitglieds Dr. Theo Zwanziger vom 10. Februar 2015 die Pensionsbezüge und die Vergütungsregelung des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), Wolfgang Niersbach. Dabei sichtete und analysierte die Untersuchungskammer alle relevanten Dokumente, interviewte in die Angelegenheit involvierte Personen und ermittelte in deren Umfeld. Zudem wurde im Zusammenhang mit diesen Abklärungen Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit der Verfassung eines Obergutachtens beauftragt, auf dessen Erkenntnisse sich die Untersuchungskammer ebenfalls stützt.

Aufgrund dieser Vorabklärungen kommt die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission zum Schluss, dass weder bei Wolfgang Niersbach noch bei anderen Personen ein Bruch des Ethikreglements vorliegt.

Die Untersuchungskammer schließt das im Zusammenhang mit dieser Frage eröffnete Dossier.

[fifa]

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission schließt die Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Vergütungsregelung von DFB-Präsident Wolfgang Niersbach ab und stellt keinen Bruch des Ethikreglements fest. Die Medienmitteilung der FIFA im Wortlaut:

Zürich, 13. März 2015 – Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hat ihre Voruntersuchung im Zusammenhang mit der Vergütungsregelung des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds abgeschlossen. Die Abklärungen ergaben, dass im vorliegenden Fall keine Satzungen des Ethikreglements der FIFA verletzt wurden.

Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission untersuchte auf Antrag des deutschen FIFA-Exekutivkomiteemitglieds Dr. Theo Zwanziger vom 10. Februar 2015 die Pensionsbezüge und die Vergütungsregelung des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), Wolfgang Niersbach. Dabei sichtete und analysierte die Untersuchungskammer alle relevanten Dokumente, interviewte in die Angelegenheit involvierte Personen und ermittelte in deren Umfeld. Zudem wurde im Zusammenhang mit diesen Abklärungen Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit der Verfassung eines Obergutachtens beauftragt, auf dessen Erkenntnisse sich die Untersuchungskammer ebenfalls stützt.

Aufgrund dieser Vorabklärungen kommt die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission zum Schluss, dass weder bei Wolfgang Niersbach noch bei anderen Personen ein Bruch des Ethikreglements vorliegt.

Die Untersuchungskammer schließt das im Zusammenhang mit dieser Frage eröffnete Dossier.