Lorenz: "Torlinientechnik hätte den Fall verhindert"

In mündlicher Verhandlung hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013 zurückgewiesen (Endstand 1:2). Hoffenheim hatte Einspruch eingelegt, nachdem der Kopfball des Leverkusener Stürmers Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen und von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) als Treffer zum zwischenzeitlichen 0:2 anerkannt worden war.

Nach der Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt sprach DFB.de-Redakteur Michael Morsch mit dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, der die Verhandlung leitete.

DFB.de: Herr Lorenz, können Sie verstehen, dass es heute sicherlich Fans gibt, die das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht verstehen können?

Lorenz: Ja, das kann ich mir vorstellen. In einem solchen Fall sehen im Endeffekt alle schlecht aus: Der Schiedsrichter, weil er es nicht richtig gesehen hat. Hoffenheim, weil der Klub ein löchriges Netz hatte. Bayer Leverkusen und Stefan Kießling, weil ihnen Unsportlichkeit unterstellt wird. Und die Sportgerichtsbarkeit, weil das Urteil unter den Fans wohl keine Mehrheit findet.

DFB.de: Warum hat das Sportgericht dann dennoch so entschieden?

Lorenz: Die Torentscheidung des Schiedsrichters ist eine unumstößliche Tatsachenentscheidung. Ein Regelverstoß, der zur Neuansetzung des Spiels hätte führen können, hat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht vorgelegen.

DFB.de: Wäre es nicht auch möglich gewesen, einfach ein Wiederholungsspiel anzusetzen?

Lorenz: Wir sind ein unabhängiges Gericht, das ohne Vorgaben von DFB und FIFA zu entscheiden, sich aber dennoch an den Regeln und Gesetzen des Fußballs zu orientieren hat. Diese sehen ein Wiederholungsspiel nur unter engen Voraussetzungen vor, die hier nicht erfüllt waren.



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In mündlicher Verhandlung hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013 zurückgewiesen (Endstand 1:2). Hoffenheim hatte Einspruch eingelegt, nachdem der Kopfball des Leverkusener Stürmers Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Netz ins Tor gegangen und von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) als Treffer zum zwischenzeitlichen 0:2 anerkannt worden war.

Nach der Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt sprach DFB.de-Redakteur Michael Morsch mit dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, der die Verhandlung leitete.

DFB.de: Herr Lorenz, können Sie verstehen, dass es heute sicherlich Fans gibt, die das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht verstehen können?

Lorenz: Ja, das kann ich mir vorstellen. In einem solchen Fall sehen im Endeffekt alle schlecht aus: Der Schiedsrichter, weil er es nicht richtig gesehen hat. Hoffenheim, weil der Klub ein löchriges Netz hatte. Bayer Leverkusen und Stefan Kießling, weil ihnen Unsportlichkeit unterstellt wird. Und die Sportgerichtsbarkeit, weil das Urteil unter den Fans wohl keine Mehrheit findet.

DFB.de: Warum hat das Sportgericht dann dennoch so entschieden?

Lorenz: Die Torentscheidung des Schiedsrichters ist eine unumstößliche Tatsachenentscheidung. Ein Regelverstoß, der zur Neuansetzung des Spiels hätte führen können, hat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht vorgelegen.

DFB.de: Wäre es nicht auch möglich gewesen, einfach ein Wiederholungsspiel anzusetzen?

Lorenz: Wir sind ein unabhängiges Gericht, das ohne Vorgaben von DFB und FIFA zu entscheiden, sich aber dennoch an den Regeln und Gesetzen des Fußballs zu orientieren hat. Diese sehen ein Wiederholungsspiel nur unter engen Voraussetzungen vor, die hier nicht erfüllt waren.

DFB.de: Und was wäre mit dem Vorschlag von Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler gewesen, einfach die letzten 20 Minuten noch mal nachzuspielen?

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Lorenz: Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Außerdem ist der Vorschlag praktisch kaum umsetzbar. Nehmen wir einmal an, der Vorfall hätte sich in der 89. Minute zugetragen, müsste man eine einzige Minute wiederholen lassen. Oder es passiert in der zweiten Minute - wollen wir dann 88 Minuten nachspielen lassen?

DFB.de: Hätte die Torlinientechnik einen solchen Sportgerichtsfall verhindern können?

Lorenz: Davon gehe ich sicher aus. Das Problem hätte sich binnen weniger Sekunden lösen lassen. Dann hätten alle weniger Stress gehabt und besser ausgesehen. Ich bin sicher, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis wir die Torlinientechnik in Deutschland haben.