Kontrollausschuss fordert Pokalausschluss Dresdens

Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Ausschluss des sächsischen Zweitligisten vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013. So sieht es der Strafantrag des Kontrollausschusses vor, den dieser beim DFB-Sportgericht einreichen will und der heute dem Verein zugestellt worden ist.

Wegen besagter Vorkommnisse droht auch Borussia Dortmund eine Strafe. Der Kontrollausschuss fordert in seiner Anklageschrift für den Bundesligisten eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro, da Dresdner Anhänger eine so große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

"Laserattacke", Bengalos, Rauch- und Knallkörper

Während des DFB-Pokalspiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand. So fand in der 22. Spielminute eine "Laserattacke" auf einen Dortmunder Spieler statt, wurden zu mehreren Zeitpunkten des Spiels erhebliche Mengen an Bengalischen Feuern sowie Rauch- und Knallkörpern gezündet.

Um die 80. Minute herum wurden sogar Knallkörper in den Innenraum geworfen, wobei ein Leuchtfeuer im Dortmunder Torraum landete. Nach Spielende wurden erneut Bengalos gezündet und Gegenstände in den Innenraum geworfen. Zudem sprangen Dresdner Zuschauer über die Absperrung und lieferten sich Auseinandersetzungen mit den Ordnern.

Dynamo Dresden: Härtere Sanktionen waren angedroht

Der Kontrollausschuss hatte dem Verein Dynamo Dresden nach jeweils sechs Verurteilungen mit Geldstrafen in den Spielzeiten 2009/2010 und 2010/2011 sowie zwei in der aktuellen Saison bereits nach den schwerwiegenden Vorkommnissen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 härtere Sanktionen im Falle erneuter gravierender Fehlverhalten von Dresdner Zuschauern angedroht.

Borussia Dortmund und Dynamo Dresden haben nun bis Anfang kommender Woche Zeit, sich zu den Strafanträgen des Kontrollausschusses zu erklären. Danach wird das DFB-Sportgericht entscheiden. Im Falle der Zustimmung der Vereine zu den Strafanträgen münden diese in rechtskräftige Sportgerichtsurteile. Im Falle der Nicht-Zustimmung entscheidet zunächst der Einzelrichter des Sportgerichts.

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Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Ausschluss des sächsischen Zweitligisten vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013. So sieht es der Strafantrag des Kontrollausschusses vor, den dieser beim DFB-Sportgericht einreichen will und der heute dem Verein zugestellt worden ist.

Wegen besagter Vorkommnisse droht auch Borussia Dortmund eine Strafe. Der Kontrollausschuss fordert in seiner Anklageschrift für den Bundesligisten eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro, da Dresdner Anhänger eine so große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten.

"Laserattacke", Bengalos, Rauch- und Knallkörper

Während des DFB-Pokalspiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand. So fand in der 22. Spielminute eine "Laserattacke" auf einen Dortmunder Spieler statt, wurden zu mehreren Zeitpunkten des Spiels erhebliche Mengen an Bengalischen Feuern sowie Rauch- und Knallkörpern gezündet.

Um die 80. Minute herum wurden sogar Knallkörper in den Innenraum geworfen, wobei ein Leuchtfeuer im Dortmunder Torraum landete. Nach Spielende wurden erneut Bengalos gezündet und Gegenstände in den Innenraum geworfen. Zudem sprangen Dresdner Zuschauer über die Absperrung und lieferten sich Auseinandersetzungen mit den Ordnern.

Dynamo Dresden: Härtere Sanktionen waren angedroht

Der Kontrollausschuss hatte dem Verein Dynamo Dresden nach jeweils sechs Verurteilungen mit Geldstrafen in den Spielzeiten 2009/2010 und 2010/2011 sowie zwei in der aktuellen Saison bereits nach den schwerwiegenden Vorkommnissen beim Relegationsspiel in Osnabrück am 24. Mai 2011 härtere Sanktionen im Falle erneuter gravierender Fehlverhalten von Dresdner Zuschauern angedroht.

Borussia Dortmund und Dynamo Dresden haben nun bis Anfang kommender Woche Zeit, sich zu den Strafanträgen des Kontrollausschusses zu erklären. Danach wird das DFB-Sportgericht entscheiden. Im Falle der Zustimmung der Vereine zu den Strafanträgen münden diese in rechtskräftige Sportgerichtsurteile. Im Falle der Nicht-Zustimmung entscheidet zunächst der Einzelrichter des Sportgerichts.