Kontrollausschuss ermittelt gegen Djilobodji

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Ermittlungsverfahren gegen Papy Djilobodji vom Bundesligisten Werder Bremen eingeleitet. Der Spieler steht unter dringendem Verdacht, sich am Samstag während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 unbeobachtet vom Schiedsrichter eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht zu haben.

Nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder wird Papy Djilobodji verdächtigt, in der 62. Spielminute mit der rechten Hand eine sogenannte "Kopf-ab-Geste" in Richtung seines Mainzer Gegenspielers Pablo De Blasis gemacht zu haben. Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) hat gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln kann.

Der DFB-Kontrollausschuss hat Djilobodji zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Einlassung wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Ermittlungsverfahren gegen Papy Djilobodji vom Bundesligisten Werder Bremen eingeleitet. Der Spieler steht unter dringendem Verdacht, sich am Samstag während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 unbeobachtet vom Schiedsrichter eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht zu haben.

Nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder wird Papy Djilobodji verdächtigt, in der 62. Spielminute mit der rechten Hand eine sogenannte "Kopf-ab-Geste" in Richtung seines Mainzer Gegenspielers Pablo De Blasis gemacht zu haben. Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) hat gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln kann.

Der DFB-Kontrollausschuss hat Djilobodji zu einer zeitnahen Stellungnahme aufgefordert. Nach Vorliegen und Auswertung der Einlassung wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.