Vier Spiele Sperre für Dresdens Aias Aosman

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Aias Aosman vom Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Aosman bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aosman hat nach den Feststellungen des DFB-Sportgerichts seinem Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz in der 83. Minute des Drittligaspiels zwischen Dynamo Dresden und Preußen Münster am 28. November 2015 ins Gesicht gespuckt. Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) hat auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Aias Aosman vom Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Aosman bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Aosman hat nach den Feststellungen des DFB-Sportgerichts seinem Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz in der 83. Minute des Drittligaspiels zwischen Dynamo Dresden und Preußen Münster am 28. November 2015 ins Gesicht gespuckt. Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) hat auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Spieler fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.