Koch: Internet-Einnahmen gehören den Amateuren

„Amateurfußballspiele sind kein für jedermann verfügbares Allgemeingut. Die Verwertungsrechte stehen den Trägern des Amateurfußballs zu, also den Vereinen und Verbänden, denn diese haben auch die Kosten und Aufwendungen zu tragen, ohne die Amateurfußballspiele nicht ausgetragen werden könnten. Die Einnahmen aus Bewegtbildern von Amateurspielen müssen exklusiv für die Vereine gesichert werden.“

Dr. Rainer Koch, der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und gleichzeitig Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), machte anlässlich des 3. Bayreuther Forums für Wirtschafts- und Medienrecht zum Thema „Konvergenz der Medien - Konvergenz des Rechts?" noch einmal die Position des deutschen Fußballs zur Frage der Rechte an Bewegtbildern im Amateurfußballbereich deutlich. Koch weiter: „Gebündelt stellen Videos von Amateurspielen ein wertvolles Wirtschaftsgut dar. Das Geld aus Videos mit Spielszenen steht den ehrenamtlich geführten Vereinen und Verbänden und nicht rein gewinnorientierten Unternehmen zu.“

Der DFB-Vizepräsident spielte damit auf die Klage des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV) gegen den kommerziell orientierten Internetportal-Betreiber Hartplatzhelden GmbH an. Diesem wurde in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart untersagt, Videos von Amateurfußballspielen aus dem Verbandsgebiet des WFV auf seiner Website zu präsentieren.

„Das Ehrenamt – sprich gemeinnütziges Engagement – schafft die Voraussetzungen für den Amateurfußball. Kommerzielle Anbieter wollen daraus nur ihren Profit ziehen. Das kann nicht sein. Generierte Gelder müssen in der Fußballfamilie bleiben“, unterstrich Dr. Rainer Koch abermals. Koch weiter: „Wichtig ist zu wissen, dass die Verbände die Amateurvideorechte nur stellvertretend als Dienstleister für die Vereine und zu deren wirtschaftlichen Nutzen geltend machen. So hat der BFV zum Beispiel sein Internetangebot stark ausgebaut und den Vereinen damit sehr geholfen und vieles erleichtert. Aber zusätzliches Geld wollten wir von den Vereinen dafür nicht haben.“

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„Amateurfußballspiele sind kein für jedermann verfügbares Allgemeingut. Die Verwertungsrechte stehen den Trägern des Amateurfußballs zu, also den Vereinen und Verbänden, denn diese haben auch die Kosten und Aufwendungen zu tragen, ohne die Amateurfußballspiele nicht ausgetragen werden könnten. Die Einnahmen aus Bewegtbildern von Amateurspielen müssen exklusiv für die Vereine gesichert werden.“

Dr. Rainer Koch, der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) und gleichzeitig Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), machte anlässlich des 3. Bayreuther Forums für Wirtschafts- und Medienrecht zum Thema „Konvergenz der Medien - Konvergenz des Rechts?" noch einmal die Position des deutschen Fußballs zur Frage der Rechte an Bewegtbildern im Amateurfußballbereich deutlich. Koch weiter: „Gebündelt stellen Videos von Amateurspielen ein wertvolles Wirtschaftsgut dar. Das Geld aus Videos mit Spielszenen steht den ehrenamtlich geführten Vereinen und Verbänden und nicht rein gewinnorientierten Unternehmen zu.“

Der DFB-Vizepräsident spielte damit auf die Klage des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV) gegen den kommerziell orientierten Internetportal-Betreiber Hartplatzhelden GmbH an. Diesem wurde in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart untersagt, Videos von Amateurfußballspielen aus dem Verbandsgebiet des WFV auf seiner Website zu präsentieren.

„Das Ehrenamt – sprich gemeinnütziges Engagement – schafft die Voraussetzungen für den Amateurfußball. Kommerzielle Anbieter wollen daraus nur ihren Profit ziehen. Das kann nicht sein. Generierte Gelder müssen in der Fußballfamilie bleiben“, unterstrich Dr. Rainer Koch abermals. Koch weiter: „Wichtig ist zu wissen, dass die Verbände die Amateurvideorechte nur stellvertretend als Dienstleister für die Vereine und zu deren wirtschaftlichen Nutzen geltend machen. So hat der BFV zum Beispiel sein Internetangebot stark ausgebaut und den Vereinen damit sehr geholfen und vieles erleichtert. Aber zusätzliches Geld wollten wir von den Vereinen dafür nicht haben.“