Keine Regionalliga-Lizenz für drei Vereine

Drei Vereine, die sich für die Regionalliga-Saison 2002/2003 beworben hatten, hat der Lizenzierungs-Beschwerdeausschuss der Regionalverbände die notwendige Lizenz aus wirtschaftlichen Gründen verweigern müssen. Betroffen sind in der Regionalliga Süd der sportliche Absteiger Borussia Fulda und der VfR Mannheim, an dessen Stelle die Amateure des 1. FC Kaiserslautern in der Regionalliga Süd verbleiben. In der Regionalliga Nord betrifft dies den 1. FC Magdeburg, der mittlerweile Insolvenz beantragt hat. Anstelle von Magdeburg spielt der Dresdner SC nächste Saison in der Regionalliga Nord.

Alle drei Vereine versäumten es, bis zum 5. Juni 2002 (16 Uhr) die Erfüllung von Bedingungen nachzuweisen, die ihnen bereits im April 2002 auferlegt worden waren. DFB-Schatzmeister Dr. Theo Zwanziger informierte als Vorsitzender des Lizenzierungs-Beschwerdeausschusses Regionalliga-Präsident Engelbert Nelle über den Ausgang des Verfahrens. Eine Berufung ist nicht mehr möglich. Den betroffenen Vereinen bleibt lediglich der mögliche Weg zum ständigen neutralen Schiedsgericht der Regionalliga. [lb]


Drei Vereine, die sich für die Regionalliga-Saison 2002/2003 beworben hatten, hat der Lizenzierungs-Beschwerdeausschuss der Regionalverbände die notwendige Lizenz aus wirtschaftlichen Gründen verweigern müssen. Betroffen sind in der Regionalliga Süd der sportliche Absteiger Borussia Fulda und der VfR Mannheim, an dessen Stelle die Amateure des 1. FC Kaiserslautern in der Regionalliga Süd verbleiben. In der Regionalliga Nord betrifft dies den 1. FC Magdeburg, der mittlerweile Insolvenz beantragt hat. Anstelle von Magdeburg spielt der Dresdner SC nächste Saison in der Regionalliga Nord.



Alle drei Vereine versäumten es, bis zum 5. Juni 2002 (16 Uhr) die Erfüllung von Bedingungen nachzuweisen, die ihnen bereits im April 2002 auferlegt worden waren. DFB-Schatzmeister Dr. Theo Zwanziger informierte als Vorsitzender des Lizenzierungs-Beschwerdeausschusses Regionalliga-Präsident Engelbert Nelle über den Ausgang des Verfahrens. Eine Berufung ist nicht mehr möglich. Den betroffenen Vereinen bleibt lediglich der mögliche Weg zum ständigen neutralen Schiedsgericht der Regionalliga.