Kaiserslautern: 17.000 Euro Geldstrafe und Bewährungsverlängerung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern heute in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Bis zu 8500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre. Das Sportgericht reduzierte damit die im vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 5. Juli 2016 ausgesprochene Geldstrafe um 5000 Euro.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.

Robert Deller, der die Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Nach den Zuschauer-Vorkommissen gerade in den Heimspielen gegen Leipzig und Hannover war eine entsprechende Sanktionierung unumgänglich, insbesondere auch die Verlängerung der Bewährungszeit. Das nunmehr gefällte Urteil wird von allen drei Verfahrensbeteiligten akzeptiert und getragen."

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spiele geschüttet worden.

Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden. Außerdem war auch während des FCK-Zweitligaheimspiels gegen Hannover 96 am 5. August 2016 ein Kaiserslauterer Zuschauer auf den Rasen gelaufen.

Der 1. FC Kaiserslautern und der DFB-Kontrollausschuss haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern heute in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Bis zu 8500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre. Das Sportgericht reduzierte damit die im vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 5. Juli 2016 ausgesprochene Geldstrafe um 5000 Euro.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.

Robert Deller, der die Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend zum Urteil: "Nach den Zuschauer-Vorkommissen gerade in den Heimspielen gegen Leipzig und Hannover war eine entsprechende Sanktionierung unumgänglich, insbesondere auch die Verlängerung der Bewährungszeit. Das nunmehr gefällte Urteil wird von allen drei Verfahrensbeteiligten akzeptiert und getragen."

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spiele geschüttet worden.

Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden. Außerdem war auch während des FCK-Zweitligaheimspiels gegen Hannover 96 am 5. August 2016 ein Kaiserslauterer Zuschauer auf den Rasen gelaufen.

Der 1. FC Kaiserslautern und der DFB-Kontrollausschuss haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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