20.000 Euro Strafen für Junuzovic und Fritz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat Zlatko Junuzovic und Clemens Fritz vom SV Werder Bremen nach mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens jeweils mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Das Gericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Junuzovic und Fritz hatten im Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Werder Bremen und Hannover 96 am 5. März 2016 Gelbe Karten absichtlich herbeigeführt bzw. provoziert, um eine Sperre im folgenden Meisterschaftsspiel gegen den FC Bayern München zu bewirken und dadurch die aufgelaufenen Gelben Karten zu löschen. Beide Spieler hatten dies im Laufe der mündlichen Verhandlung eingeräumt.

Zur Urteilsbegrünung sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Das Abholen von Gelben Karten ist ein Verstoß gegen das Gebot des Fairplay und führt zur Beeinflussung des Wettbewerbs. Das Sportgericht ist dazu da, dies zu verhindern. Die Strafe muss daher abschreckende Wirkung haben. Wir haben aber Sympathie für Ehrliche. Das Geständnis der Spieler hat sich in diesem Fall strafmildernd ausgewirkt. Das ist allerdings keine Garantie dafür, dass in künftigen Fällen dieser Art ebenfalls von einer Sperrstrafe abgesehen wird."

Das Urteil ist rechtskräftig.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz hat Zlatko Junuzovic und Clemens Fritz vom SV Werder Bremen nach mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens jeweils mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Das Gericht folgte damit dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Junuzovic und Fritz hatten im Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen Werder Bremen und Hannover 96 am 5. März 2016 Gelbe Karten absichtlich herbeigeführt bzw. provoziert, um eine Sperre im folgenden Meisterschaftsspiel gegen den FC Bayern München zu bewirken und dadurch die aufgelaufenen Gelben Karten zu löschen. Beide Spieler hatten dies im Laufe der mündlichen Verhandlung eingeräumt.

Zur Urteilsbegrünung sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Das Abholen von Gelben Karten ist ein Verstoß gegen das Gebot des Fairplay und führt zur Beeinflussung des Wettbewerbs. Das Sportgericht ist dazu da, dies zu verhindern. Die Strafe muss daher abschreckende Wirkung haben. Wir haben aber Sympathie für Ehrliche. Das Geständnis der Spieler hat sich in diesem Fall strafmildernd ausgewirkt. Das ist allerdings keine Garantie dafür, dass in künftigen Fällen dieser Art ebenfalls von einer Sperrstrafe abgesehen wird."

Das Urteil ist rechtskräftig.