Jeweils 1500 Euro Geldstrafe für Dortmund II und Regensburg

Nach den Vorkommnissen beim Spiel der 3. Liga zwischen Borussia Dortmund II und Jahn Regensburg am 9. August 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen von jeweils 1500 Euro belegt.

Kurz vor der Ausführung eines Eckstoßes in der 22. Spielminute waren einige Zuschauer aus dem Dortmunder und einige aus dem Regensburger Zuschauerbereich in den Innenraum des Stadions gelaufen. Der Ordnungsdienst musste einschreiten, das Spiel konnte erst nach circa zweiminütiger Unterbrechung wieder fortgesetzt werden.

Beide Vereine haben ihren Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den Vorkommnissen beim Spiel der 3. Liga zwischen Borussia Dortmund II und Jahn Regensburg am 9. August 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Vereine im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen von jeweils 1500 Euro belegt.

Kurz vor der Ausführung eines Eckstoßes in der 22. Spielminute waren einige Zuschauer aus dem Dortmunder und einige aus dem Regensburger Zuschauerbereich in den Innenraum des Stadions gelaufen. Der Ordnungsdienst musste einschreiten, das Spiel konnte erst nach circa zweiminütiger Unterbrechung wieder fortgesetzt werden.

Beide Vereine haben ihren Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.