Hasan Salihamidzic wird nicht gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die Einstellung des Verfahrens gegen den Spieler Hasan Salihamidzic vom Bundesligisten FC Bayern München und die Aufhebung der Vorsperre beschlossen. Die Basis dieser Entscheidung ist die Aussage von Schiedsrichter Herbert Fandel, der in seinem Bericht erklärt hatte, dass er den Spieler Salihamidzic am Samstag in der Bundesliga-Begegnung TSV 1860 München gegen FC Bayern München irrtümlich und zu Unrecht des Feldes verwiesen habe.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des DFB kann in einem solchen Fall die Vorsperre gegen den Spieler aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden. Die FIFA hat durch Zirkular Nummer 866 vom 24. September 2003 bei einem „offensichtlichen Fehlentscheid des Schiedsrichters“ ein solches Vorgehen zugelassen. Hasan Salihamidzic ist damit im nächsten Bundesligaspiel des FC Bayern München am 29. November 2003 gegen den 1. FC Köln spielberechtigt.

Schon einmal hatte es in der Bundesliga einen solchen Fall gegeben. Im Mai 2001 war der Spieler Sergej Barbarez im Spiel des Hamburger SV gegen den 1. FC Kaiserslautern des Feldes verwiesen worden und danach nicht gesperrt worden, weil Schiedsrichter Hellmut Krug einen offensichtlichen Irrtum eingeräumt hatte. Die Aufhebung der Vorsperre gegen Hasan Salihamidzic ist nun das zweite Urteil dieser Art.

Dr. Rainer Koch, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte dazu in einem Interview (siehe eigene News): „Die Aufhebung der automatischen Sperre nach einem Feldverweis ist und bleibt die absolute Ausnahme.“ Gleichzeitig stellte er am Montag klar: „Ein `Freispruch´ kommt auf Grund der FIFA-Bestimmungen lediglich dann in Frage, wenn ein Feldverweis nicht nur `strittig´ ist, sondern `eindeutig und zweifelsfrei´ auf einem `offensichtlichen Irrtum´ des Schiedsrichters beruht. Nachdem beim Feldverweis gegen Barbarez und nun auch gegen Salihamidzic von den Schiedsrichtern erklärt worden ist, dass sie bei ihrer Entscheidungen einem Irrtum unterlegen sind, und die Fernsehbilder belegt haben, dass keinerlei Regelwidrigkeit vorlag, konnte in diesen Fällen ausnahmsweise die automatische Vorsperre durch den Einzelrichter aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden.“ [hs]


[bild1]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die Einstellung des Verfahrens gegen den Spieler Hasan Salihamidzic vom Bundesligisten FC Bayern München und die Aufhebung der Vorsperre beschlossen. Die Basis dieser Entscheidung ist die Aussage von Schiedsrichter Herbert Fandel, der in seinem Bericht erklärt hatte, dass er den Spieler Salihamidzic am Samstag in der Bundesliga-Begegnung TSV 1860 München gegen FC Bayern München irrtümlich und zu Unrecht des Feldes verwiesen habe.



Nach der bisherigen Rechtsprechung des DFB kann in einem solchen Fall die Vorsperre gegen den Spieler aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden. Die FIFA hat durch Zirkular Nummer 866 vom 24. September 2003 bei einem „offensichtlichen Fehlentscheid des Schiedsrichters“ ein solches Vorgehen zugelassen. Hasan Salihamidzic ist damit im nächsten Bundesligaspiel des FC Bayern München am 29. November 2003 gegen den 1. FC Köln spielberechtigt.



Schon einmal hatte es in der Bundesliga einen solchen Fall gegeben. Im Mai 2001 war der Spieler Sergej Barbarez im Spiel des Hamburger SV gegen den 1. FC Kaiserslautern des Feldes verwiesen worden und danach nicht gesperrt worden, weil Schiedsrichter Hellmut Krug einen offensichtlichen Irrtum eingeräumt hatte. Die Aufhebung der Vorsperre gegen Hasan Salihamidzic ist nun das zweite Urteil dieser Art.


Dr. Rainer Koch, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte dazu in einem Interview (siehe eigene News): „Die Aufhebung der automatischen Sperre nach einem Feldverweis ist und bleibt die absolute Ausnahme.“ Gleichzeitig stellte er am Montag klar: „Ein `Freispruch´ kommt auf Grund der FIFA-Bestimmungen lediglich dann in Frage, wenn ein Feldverweis nicht nur `strittig´ ist, sondern `eindeutig und zweifelsfrei´ auf einem `offensichtlichen Irrtum´ des Schiedsrichters beruht. Nachdem beim Feldverweis gegen Barbarez und nun auch gegen Salihamidzic von den Schiedsrichtern erklärt worden ist, dass sie bei ihrer Entscheidungen einem Irrtum unterlegen sind, und die Fernsehbilder belegt haben, dass keinerlei Regelwidrigkeit vorlag, konnte in diesen Fällen ausnahmsweise die automatische Vorsperre durch den Einzelrichter aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden.“