Rostock: "Geisterspiel", Geldstrafe, Zuschauer-Beschränkungen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hansa Rostock nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt acht Spielen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der Klub ein Drittliga-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") austragen, und in den fünf Liga-Heimspielen danach dürfen als Auflage nur maximal 2000 Zuschauer auf die Südtribüne.

Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 ("Geisterspiel" auf Bewährung) unter Berücksichtigung der Bundesgerichts-Entscheidung vom 12. Mai 2016 (Verlängerung der Bewährungszeit bis zum 28. Februar 2017). Damit findet das erste Rostocker Rückrunden-Heimspiel am 28. Januar 2017 gegen Jahn Regensburg (ab 14 Uhr) unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ferner wird die Zuschauerzahl auf der Südtribüne in den Liga-Heimspielen gegen den Halleschen FC am 19. Februar 2017, den VfR Aalen am 4. März 2017, Fortuna Köln am 15. März 2017, den SC Paderborn am 25. März 2017 und den MSV Duisburg am 5. April 2017 auf 2000 begrenzt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der neuerlichen Verfehlungen der Anhänger von Hansa Rostock war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unausweichlich. Zudem mussten wegen der Vielzahl und der Intensität der Vorfälle weitere spürbare Sanktionen verhängt werden."

Rostocker Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 20. August 2016 und während der Drittligaspiele gegen Preußen Münster am 5. August 2016, beim VfR Aalen am 9. September 2016, bei Fortuna Köln am 21. September 2016 beim SC Paderborn am 30. September 2016 , beim 1. FC Magdeburg am 5. November 2016 und bei RW Erfurt am 10. Dezember 2016 Pyrotechnik gezündet. Das führte im Aalen- und im Magdeburg-Spiel zu Spielverzögerungen beziehungsweise -unterbrechungen, ebenso im Drittligaspiel gegen Werder Bremen II am 19. November 2016, als plötzlich Glassplitter und eine Schnapsflasche im Bremer Strafraum lagen. Zudem kam es im Paderborn- und im Erfurt-Spiel zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Hansa Rostock nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt acht Spielen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der Klub ein Drittliga-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") austragen, und in den fünf Liga-Heimspielen danach dürfen als Auflage nur maximal 2000 Zuschauer auf die Südtribüne.

Das Sportgericht widerrief damit die Strafaussetzung aus dem Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 ("Geisterspiel" auf Bewährung) unter Berücksichtigung der Bundesgerichts-Entscheidung vom 12. Mai 2016 (Verlängerung der Bewährungszeit bis zum 28. Februar 2017). Damit findet das erste Rostocker Rückrunden-Heimspiel am 28. Januar 2017 gegen Jahn Regensburg (ab 14 Uhr) unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ferner wird die Zuschauerzahl auf der Südtribüne in den Liga-Heimspielen gegen den Halleschen FC am 19. Februar 2017, den VfR Aalen am 4. März 2017, Fortuna Köln am 15. März 2017, den SC Paderborn am 25. März 2017 und den MSV Duisburg am 5. April 2017 auf 2000 begrenzt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der neuerlichen Verfehlungen der Anhänger von Hansa Rostock war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unausweichlich. Zudem mussten wegen der Vielzahl und der Intensität der Vorfälle weitere spürbare Sanktionen verhängt werden."

Rostocker Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 20. August 2016 und während der Drittligaspiele gegen Preußen Münster am 5. August 2016, beim VfR Aalen am 9. September 2016, bei Fortuna Köln am 21. September 2016 beim SC Paderborn am 30. September 2016 , beim 1. FC Magdeburg am 5. November 2016 und bei RW Erfurt am 10. Dezember 2016 Pyrotechnik gezündet. Das führte im Aalen- und im Magdeburg-Spiel zu Spielverzögerungen beziehungsweise -unterbrechungen, ebenso im Drittligaspiel gegen Werder Bremen II am 19. November 2016, als plötzlich Glassplitter und eine Schnapsflasche im Bremer Strafraum lagen. Zudem kam es im Paderborn- und im Erfurt-Spiel zu Handgreiflichkeiten mit Ordnern.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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