Hansa Rostock: Bundesgericht ändert Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt das am 13. April vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Strafmaß im Verfahren gegen Hansa Rostock geändert. Zudem wurde weiteres Zuschauerfehlverhalten sanktioniert.

Unter Vorsitz von Achim Späth entschied das Bundesgericht, dass Hansa Rostock wegen insgesamt zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt wird. Bei den ersten fünf Heimspiele in der Meisterschaft der 3. Liga der Saison 2016/2017 ist zudem die Aufführung von Choreografien durch Rostocker Anhänger verboten und die Zuschauerzahl auf der Südtribüne auf maximal 2000 Anhänger begrenzt.

Bis zum 31. Dezember 2016 sind bei allen Meisterschaftsauswärtsspielen des Vereins zudem vier eigene qualifizierte Auswärtsordnungskräfte einzusetzen. Wie bereits vom DFB-Sportgericht entschieden, wird zudem die Bewährungszeit des mit Entscheidung des Sportgerichts vom 17.11.2015 ausgesprochenen und zur Bewährung ausgesetzten Zuschauerausschlusses bei einem Heimspiel bis zum 28.02.2017 verlängert.

Späth: Durchsetzbarkeit kann besser sichergestellt werden"

In der Vorinstanz hatte die Geldstrafe 16.000 Euro betragen und anstelle des Teilausschlusses war ein Verbot auferlegt worden, Block- und Zaunfahnen sowie Banner zu verwenden. Statt dieses Verbots wurde nunmehr die Zuschauerkapazität reduziert. Dazu sagt Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Wir haben damit teilweise auch auf den Vorschlag des Vereins reagiert, weil die Durchsetzbarkeit dieser Maßnahme besser sichergestellt werden kann."

Über den bereits dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt hinaus sanktionierte das DFB-Bundesgericht mit der Entscheidung auch das Fehlverhalten Rostocker Anhänger bei den Spielen in Großaspach (8. April), Würzburg (23. April) und Mainz (7. Mai).

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt das am 13. April vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Strafmaß im Verfahren gegen Hansa Rostock geändert. Zudem wurde weiteres Zuschauerfehlverhalten sanktioniert.

Unter Vorsitz von Achim Späth entschied das Bundesgericht, dass Hansa Rostock wegen insgesamt zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt wird. Bei den ersten fünf Heimspiele in der Meisterschaft der 3. Liga der Saison 2016/2017 ist zudem die Aufführung von Choreografien durch Rostocker Anhänger verboten und die Zuschauerzahl auf der Südtribüne auf maximal 2000 Anhänger begrenzt.

Bis zum 31. Dezember 2016 sind bei allen Meisterschaftsauswärtsspielen des Vereins zudem vier eigene qualifizierte Auswärtsordnungskräfte einzusetzen. Wie bereits vom DFB-Sportgericht entschieden, wird zudem die Bewährungszeit des mit Entscheidung des Sportgerichts vom 17.11.2015 ausgesprochenen und zur Bewährung ausgesetzten Zuschauerausschlusses bei einem Heimspiel bis zum 28.02.2017 verlängert.

Späth: Durchsetzbarkeit kann besser sichergestellt werden"

In der Vorinstanz hatte die Geldstrafe 16.000 Euro betragen und anstelle des Teilausschlusses war ein Verbot auferlegt worden, Block- und Zaunfahnen sowie Banner zu verwenden. Statt dieses Verbots wurde nunmehr die Zuschauerkapazität reduziert. Dazu sagt Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Wir haben damit teilweise auch auf den Vorschlag des Vereins reagiert, weil die Durchsetzbarkeit dieser Maßnahme besser sichergestellt werden kann."

Über den bereits dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt hinaus sanktionierte das DFB-Bundesgericht mit der Entscheidung auch das Fehlverhalten Rostocker Anhänger bei den Spielen in Großaspach (8. April), Würzburg (23. April) und Mainz (7. Mai).