Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Erzgebirge Aue

Nach den Vorkommnissen im Rahmen des Heimspiels gegen RB Leipzig am 6. Februar 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Aue ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke P und O schließen.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Vor und mehrmals während des Spiels gegen RB Leipzig wurde im Auer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden im Zuschauerbereich des Heimvereins zwei Banner mit verunglimpfendem und diskriminierendem Inhalt gezeigt. Nach Spielschluss warfen Auer Zuschauer Schneebälle in Richtung der Gästespieler, von denen einer im Innenraum zudem verbal von einem Auer Zuschauer angegangen wurde.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Nach den Vorkommnissen im Rahmen des Heimspiels gegen RB Leipzig am 6. Februar 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Aue ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke P und O schließen.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Vor und mehrmals während des Spiels gegen RB Leipzig wurde im Auer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden im Zuschauerbereich des Heimvereins zwei Banner mit verunglimpfendem und diskriminierendem Inhalt gezeigt. Nach Spielschluss warfen Auer Zuschauer Schneebälle in Richtung der Gästespieler, von denen einer im Innenraum zudem verbal von einem Auer Zuschauer angegangen wurde.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.