Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Dresden ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Zuschauerblöcke der Nordtribüne schließen. Für dieses Spiel dürfen darüber hinaus nur 7000 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Das Dresdner Zweitliga-Heimspiel gegen Arminia Bielefeld am 11. Mai 2014 musste in der 65. Minute von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) für eine Viertelstunde unterbrochen werden, nachdem ein aus dem Dresdner Zuschauerblock kommender Knallkörper neben zwei Spielern im Dresdner Strafraum detoniert war. Schon zuvor war ein Böller in der Nähe eines Dresdner Auswechselspielers explodiert. Darüber hinaus wurde im Dresdner Zuschauerblock auch zu anderen Zeitpunkten wiederholt Pyrotechnik gezündet und teilweise aufs Spielfeld geworfen sowie nach Spielschluss ein Plakat mit bedrohlichem Inhalt aufgehängt.

Ferner wurde auch während des Zweitliga-Auswärtsspiels bei Erzgebirge Aue am 17. April 2014 im Dresdner Zuschauerbereich mehrmals Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Dresden ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Zuschauerblöcke der Nordtribüne schließen. Für dieses Spiel dürfen darüber hinaus nur 7000 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Das Dresdner Zweitliga-Heimspiel gegen Arminia Bielefeld am 11. Mai 2014 musste in der 65. Minute von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) für eine Viertelstunde unterbrochen werden, nachdem ein aus dem Dresdner Zuschauerblock kommender Knallkörper neben zwei Spielern im Dresdner Strafraum detoniert war. Schon zuvor war ein Böller in der Nähe eines Dresdner Auswechselspielers explodiert. Darüber hinaus wurde im Dresdner Zuschauerblock auch zu anderen Zeitpunkten wiederholt Pyrotechnik gezündet und teilweise aufs Spielfeld geworfen sowie nach Spielschluss ein Plakat mit bedrohlichem Inhalt aufgehängt.

Ferner wurde auch während des Zweitliga-Auswärtsspiels bei Erzgebirge Aue am 17. April 2014 im Dresdner Zuschauerbereich mehrmals Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.