Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Nürnberg ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Blöcke 7, 9 und 11 im Unterrang der Nordkurve schließen.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für elf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Während des Bundesligaheimspiels gegen Eintracht Braunschweig am 22. Februar 2014 hatten Nürnberger Zuschauer bei einem Eckball der Gäste Feuerzeuge in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus war vor Anpfiff des Bundesligaheimspiels gegen den VfB Stuttgart am 26. März 2014 in den Nürnberger Zuschauerblöcken 7, 9 und 11 eine Vielzahl an Bengalischen Feuern abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in zwei Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Nürnberg ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Stehplatzbereiche der Blöcke 7, 9 und 11 im Unterrang der Nordkurve schließen.

Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für elf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Während des Bundesligaheimspiels gegen Eintracht Braunschweig am 22. Februar 2014 hatten Nürnberger Zuschauer bei einem Eckball der Gäste Feuerzeuge in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus war vor Anpfiff des Bundesligaheimspiels gegen den VfB Stuttgart am 26. März 2014 in den Nürnberger Zuschauerblöcken 7, 9 und 11 eine Vielzahl an Bengalischen Feuern abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.