Geldstrafe und Geldauflage für 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Bis zu 11.500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus erhält der 1. FC Köln die Auflage, einen Betrag von 10.000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 21. April 2017 wurden im heimischen Zuschauerblock zwei Banner gezeigt, die Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp verunglimpften. Zudem wurde er mehrmals verbal beleidigt.

Darüber hinaus wurde vor und während des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 13. Mai 2017 im Kölner Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik mit entsprechender Rauchentwicklung abgebrannt. Pyrotechnik wurde von Kölner Zuschauern auch nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 20. Mai 2017 während eines unkontrollierten Sturms des Innenraums gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Bis zu 11.500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus erhält der 1. FC Köln die Auflage, einen Betrag von 10.000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 21. April 2017 wurden im heimischen Zuschauerblock zwei Banner gezeigt, die Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp verunglimpften. Zudem wurde er mehrmals verbal beleidigt.

Darüber hinaus wurde vor und während des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 13. Mai 2017 im Kölner Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik mit entsprechender Rauchentwicklung abgebrannt. Pyrotechnik wurde von Kölner Zuschauern auch nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 20. Mai 2017 während eines unkontrollierten Sturms des Innenraums gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###