Geldstrafe und Auflage für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Bundesliga-Spiels bei Werder Bremen am 13. Dezember 2014 mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Zur Förderung der Stadionsicherheit wird Hannover 96 zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für die Anschaffung einer Softwarelösung zur Dokumentation und Verbesserung des Ordnungsdienstkonzeptes des Vereins zu verwenden.

Vierzig Minuten vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei dem SV Werder Bremen am 13. Dezember 2014 wurden im Hannoveraner Zuschauerbereich fünf Böller gezündet. Zwei Personen erlitten dadurch ein Knalltrauma.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde aufgehoben, da sich die Beteiligten auf eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren verständigt haben. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. .

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Bundesliga-Spiels bei Werder Bremen am 13. Dezember 2014 mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Zur Förderung der Stadionsicherheit wird Hannover 96 zusätzlich zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag von 10.000 Euro für die Anschaffung einer Softwarelösung zur Dokumentation und Verbesserung des Ordnungsdienstkonzeptes des Vereins zu verwenden.

Vierzig Minuten vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei dem SV Werder Bremen am 13. Dezember 2014 wurden im Hannoveraner Zuschauerbereich fünf Böller gezündet. Zwei Personen erlitten dadurch ein Knalltrauma.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde aufgehoben, da sich die Beteiligten auf eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren verständigt haben. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. .