Geldstrafe, Auflage und Teilausschluss auf Bewährung für BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in drei Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wird dem Klub auferlegt, im Hinblick auf das Bundesliga-Derby gegen den FC Schalke 04 am 25. März (20 Uhr) einen Geldbetrag von 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB nachzuweisen ist.

Darüber hinaus muss Borussia Dortmund ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für sieben Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Insbesondere im Rahmen des Bundesliga-Derbys beim FC Schalke 04 am 26. Oktober 2013 war es vermehrt zu Vorkommnissen mit Dortmunder Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller und Bengalische Feuer im Dortmunder Zuschauerblock, wurden zahlreiche Bengalische Fackeln auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen. Außerdem wurden drei Leuchtraketen auf das Spielfeld und eine auf die Gegentribüne geschossen. Aufgrund dieser gefährlichen Situation schickte Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) beide Mannschaften wieder in die Kabine. Das Spiel begann erst mit sechs Minuten Verspätung. In der 74. Minute wurde abermals ein Knallkörper im BVB-Zuschauerbereich gezündet.

Darüber hinaus waren vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Dortmunder Bundesliga-Heimspiels gegen Bayern München am 23. November 2013 Feuerzeuge, Bierbecher und kleine Spraydosen aus dem BVB-Zuschauerbereich in den Münchner Strafraum geworfen worden. Zudem hatte vor Beginn des Bundesliga-Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 22. Februar 2014 ein Dortmunder Zuschauer während der Schweigeminute für den verstorbenen ehemaligen HSV-Masseur Hermann Rieger eine rechtsradikale Äußerung gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Zuschauer-Vorkommnissen in drei Spielen der laufenden Saison zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wird dem Klub auferlegt, im Hinblick auf das Bundesliga-Derby gegen den FC Schalke 04 am 25. März (20 Uhr) einen Geldbetrag von 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden, was dem DFB nachzuweisen ist.

Darüber hinaus muss Borussia Dortmund ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für sieben Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Insbesondere im Rahmen des Bundesliga-Derbys beim FC Schalke 04 am 26. Oktober 2013 war es vermehrt zu Vorkommnissen mit Dortmunder Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller und Bengalische Feuer im Dortmunder Zuschauerblock, wurden zahlreiche Bengalische Fackeln auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen. Außerdem wurden drei Leuchtraketen auf das Spielfeld und eine auf die Gegentribüne geschossen. Aufgrund dieser gefährlichen Situation schickte Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) beide Mannschaften wieder in die Kabine. Das Spiel begann erst mit sechs Minuten Verspätung. In der 74. Minute wurde abermals ein Knallkörper im BVB-Zuschauerbereich gezündet.

Darüber hinaus waren vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Dortmunder Bundesliga-Heimspiels gegen Bayern München am 23. November 2013 Feuerzeuge, Bierbecher und kleine Spraydosen aus dem BVB-Zuschauerbereich in den Münchner Strafraum geworfen worden. Zudem hatte vor Beginn des Bundesliga-Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 22. Februar 2014 ein Dortmunder Zuschauer während der Schweigeminute für den verstorbenen ehemaligen HSV-Masseur Hermann Rieger eine rechtsradikale Äußerung gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.