Geldstrafe, Auflage, Teilausschluss auf Bewährung für FCK und KSC

Nach den Vorkommnissen beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 4. Oktober 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Zweitligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Zuschauer-Teilausschlüssen auf Bewährung verurteilt. Beiden Vereinen wurde zudem die Auflage gemacht, einen Geldbetrag von mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen, was dem DFB nachzuweisen ist. Wegen Vergehen aus anderen Spielen muss der FCK ferner eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen, der KSC eine Geldstrafe von 20.000 Euro.

Beide Klubs müssen ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Strafe wird bis einschließlich 4. Oktober 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass die Teilausschlüsse der Zuschauer nur dann erfolgen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit beim jeweiligen Verein zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

In diesem Fall dürfte der FCK nur 30.000 Eintrittskarten für Heimzuschauer verkaufen und müsste die Blöcke 19, 20, 21.3, 21.4, 22.3 und 22.4 schließen. Der KSC dürfte nur 17.000 Tickets für Heimzuschauer verkaufen und müsste die Blöcke B1, B2, D1 und A4 geschlossen lassen.

Einige Minuten nach Schlusspfiff der Begegnung zwischen dem FCK und dem KSC am 4. Oktober überkletterten circa hundert Karlsruher Zuschauer eine als Absperrung vorgesehene Plane und gelangten aus den Gästeblöcken über die Kaiserslauterer Familienblöcke auf die Südtribüne. Anschließend drangen auch circa hundert Kaiserslauterer Zuschauer von der West- in die Südtribüne ein, woraufhin es dort zwischen den verschiedenen Zuschauergruppierungen zu körperlichen Auseinandersetzungen kam.

Die Geldstrafe von 5000 Euro gegen den 1. FC Kaiserslautern verhängte das DFB-Sportgericht dafür, dass in der Nachspielzeit des Heimspiels gegen den TSV 1860 München am 4. August 2014 ein Zuschauer einen Zaun überklettert und auf das Spielfeld gelaufen war, während beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 21. November 2014 in den FCK-Blöcken mehrfach Wunderkerzen abgebrannt wurden. Die Geldstrafe von 20.000 Euro gegen den Karlsruher SC rührt daher, dass während des Auswärtsspiels beim SV Darmstadt 98 am 28. November 2014 im KSC-Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet wurde, was in der 76. Minute zu einer rund zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Beide Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den Vorkommnissen beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 4. Oktober 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Zweitligisten im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Zuschauer-Teilausschlüssen auf Bewährung verurteilt. Beiden Vereinen wurde zudem die Auflage gemacht, einen Geldbetrag von mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen, was dem DFB nachzuweisen ist. Wegen Vergehen aus anderen Spielen muss der FCK ferner eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen, der KSC eine Geldstrafe von 20.000 Euro.

Beide Klubs müssen ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Strafe wird bis einschließlich 4. Oktober 2015 zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass die Teilausschlüsse der Zuschauer nur dann erfolgen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit beim jeweiligen Verein zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

In diesem Fall dürfte der FCK nur 30.000 Eintrittskarten für Heimzuschauer verkaufen und müsste die Blöcke 19, 20, 21.3, 21.4, 22.3 und 22.4 schließen. Der KSC dürfte nur 17.000 Tickets für Heimzuschauer verkaufen und müsste die Blöcke B1, B2, D1 und A4 geschlossen lassen.

Einige Minuten nach Schlusspfiff der Begegnung zwischen dem FCK und dem KSC am 4. Oktober überkletterten circa hundert Karlsruher Zuschauer eine als Absperrung vorgesehene Plane und gelangten aus den Gästeblöcken über die Kaiserslauterer Familienblöcke auf die Südtribüne. Anschließend drangen auch circa hundert Kaiserslauterer Zuschauer von der West- in die Südtribüne ein, woraufhin es dort zwischen den verschiedenen Zuschauergruppierungen zu körperlichen Auseinandersetzungen kam.

Die Geldstrafe von 5000 Euro gegen den 1. FC Kaiserslautern verhängte das DFB-Sportgericht dafür, dass in der Nachspielzeit des Heimspiels gegen den TSV 1860 München am 4. August 2014 ein Zuschauer einen Zaun überklettert und auf das Spielfeld gelaufen war, während beim Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 21. November 2014 in den FCK-Blöcken mehrfach Wunderkerzen abgebrannt wurden. Die Geldstrafe von 20.000 Euro gegen den Karlsruher SC rührt daher, dass während des Auswärtsspiels beim SV Darmstadt 98 am 28. November 2014 im KSC-Zuschauerbereich mehrfach Pyrotechnik gezündet wurde, was in der 76. Minute zu einer rund zweiminütigen Spielunterbrechung führte.

Beide Vereine haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.