Fünf Spiele Sperre für Jürgen Gjasula

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Gjasula vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung, wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Gjasula bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gjasula war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 20. März 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden, hatte diesen anschließend gestoßen und danach den Vierten Offiziellen beleidigt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen eines Werktages mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Gjasula vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung, wegen eines unsportlichen Verhaltens und wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Sperre von fünf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Gjasula bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gjasula war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 20. März 2016 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden, hatte diesen anschließend gestoßen und danach den Vierten Offiziellen beleidigt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen eines Werktages mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.