Fünf Pflichtspiele Sperre und Geldstrafe für Schalkes Geis

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Geis vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Die Sperre gilt wettbewerbsübergreifend sowohl für Bundesliga- als auch für DFB-Pokalspiele.

Geis war in der 80. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 25. Oktober 2015 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Johannes Geis vom Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Die Sperre gilt wettbewerbsübergreifend sowohl für Bundesliga- als auch für DFB-Pokalspiele.

Geis war in der 80. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 25. Oktober 2015 von Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.