Flüchtlinge und Fußball: Tipps für Vereine

Seit sieben Wochen erst läuft das Förderprogramm "1:0 für ein Willkommen", mit dem Fußballvereine finanziell unterstützt werden, die Flüchtlinge aufnehmen. Bereits 270 Vereinen wurde die Starthilfe bewilligt. 600.000 Euro stehen für die nächsten beiden Jahre insgesamt bereit.

Damit können Trainer entlohnt, Mitgliedsbeiträge zumindest anfangs übernommen und Trikots gekauft werden. Der Fußball unterstützt die Kommunen. Doch Geld ist nicht alles. Angesichts einer für manchen Verein neuen Situation ist eine fachliche Beratung ebenso wichtig. DFB.de hat Tipps und Infos zusammengestellt.

Zehn Tipps für Vereine

Spielerpass: Muss für Flüchtlinge bei der Passstelle des jeweiligen Landesverbandes beantragt werden. Dafür braucht der Flüchtling einen gültigen Aufenthaltstitel (bzw. einen 'blauen' Flüchtlingspass), eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.

Kinder: Müssen bis zum vollendeten 9. Lebensjahr neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung nur die Kopie eines Personaldokumentes einreichen. Ab dem 10. Lebensjahr wird laut FIFA-Vorgaben zusätzlich ein 'internationaler Freigabeschein' benötigt.

Vormund: Viele minderjährige Flüchtlinge kommen ohne Angehörige nach Deutschland und erhalten durch das Familiengericht einen Vormund (oft etwa ein Mitarbeiter des Jugendamtes). Dieser Vormund beantragt dann die Spielberechtigung beim Verband.

Versicherung: Menschen mit befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus sind alle Vereine, die einem Landessportbund angehören, und deren Mitglieder mindestens unfall-, haftpflicht- und in den meisten Fällen auch rechtsschutzversichert.



Seit sieben Wochen erst läuft das Förderprogramm "1:0 für ein Willkommen", mit dem Fußballvereine finanziell unterstützt werden, die Flüchtlinge aufnehmen. Bereits 270 Vereinen wurde die Starthilfe bewilligt. 600.000 Euro stehen für die nächsten beiden Jahre insgesamt bereit.

Damit können Trainer entlohnt, Mitgliedsbeiträge zumindest anfangs übernommen und Trikots gekauft werden. Der Fußball unterstützt die Kommunen. Doch Geld ist nicht alles. Angesichts einer für manchen Verein neuen Situation ist eine fachliche Beratung ebenso wichtig. DFB.de hat Tipps und Infos zusammengestellt.

Zehn Tipps für Vereine

Spielerpass: Muss für Flüchtlinge bei der Passstelle des jeweiligen Landesverbandes beantragt werden. Dafür braucht der Flüchtling einen gültigen Aufenthaltstitel (bzw. einen 'blauen' Flüchtlingspass), eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung.

Kinder: Müssen bis zum vollendeten 9. Lebensjahr neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung nur die Kopie eines Personaldokumentes einreichen. Ab dem 10. Lebensjahr wird laut FIFA-Vorgaben zusätzlich ein 'internationaler Freigabeschein' benötigt.

Vormund: Viele minderjährige Flüchtlinge kommen ohne Angehörige nach Deutschland und erhalten durch das Familiengericht einen Vormund (oft etwa ein Mitarbeiter des Jugendamtes). Dieser Vormund beantragt dann die Spielberechtigung beim Verband.

Versicherung: Menschen mit befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus sind alle Vereine, die einem Landessportbund angehören, und deren Mitglieder mindestens unfall-, haftpflicht- und in den meisten Fällen auch rechtsschutzversichert.

###more###

Mädchen: In vielen Ländern ist Fußball unter Mädchen und Frauen weit weniger verbreitet als in Deutschland. Vereine sollten Brückenbauer suchen: Trainerinnen, die als sportliche Vorbilder und kulturelle Botschafterinnen etwa auch die Eltern überzeugen können. Auch der Rahmen muss stimmen: etwa geschlechtergetrennte Trainingsgruppen oder Trainingszeiten vor der Dämmerung.

Auswärtsspiel: Die sogenannte "Residenzpflicht" wurde Ende 2004 weitgehend abgeschafft und gilt nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts. Flüchtlinge können also in der Regel problemlos an Auswärtsspielen auch über die Bezirks- oder Landesgrenzen hinaus teilnehmen.

Ehrenamt: Eine unbezahlte Mitarbeit in Vereinen ist Flüchtlingen in jedem Fall auch ohne ausdrückliche Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt.

Bildungs- und Teilhabepaket: Flüchtlinge und damit indirekt die Vereine haben Anspruch auf diese Leistungen. Anträge müssen gesondert an das Sozialamt gestellt werden. Die Zuschüsse werden durch Gutscheine oder Direktzahlung (z.B. an den Verein) erbracht.

Flucht weltweit und speziell nach Deutschland: Weltweit sind derzeit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht – der höchste Stand seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder. In Deutschland wurden 2014 rund 200.000 Erst- und Folgenanträge auf Asyl gestellt.

Der erste Schritt: In unsicheren Lebenssituationen treten Menschen ungern als Bittsteller auf. Das Vorgehen des SV Lindenau, aktuell ausgezeichnet mit dem DFB- und Mercedes-Benz-Integrationspreis, und etlicher anderer Vereine zeigen, dass der Ball ins Rollen kommt, wenn der Fußball aktiv auf Flüchtlinge zugeht. Fußballangebote können mit Unterstützung (z.B. Fördervereine, Sozialamt, Bürgerinitiativen) in den Unterkünften beworben werden.

Detaillierte Informationen gibt es in der Broschüre "Willkommen im Verein! Fußball mit Flüchtlingen".