"Fall Tiganj": Zehn Wochen Sperre und Spielwertung für Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Buchterkirche (Drensteinfurt) hat am Mittwoch in Frankfurt am Main im "Fall Senad Tiganj" vom Zweitbundesligisten Rot-Weiß Erfurt nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss folgendes Urteil gefällt:

Senad Tiganj wird wegen eines Dopingvergehens zu einer zehnwöchigen Sperre vom 19. April bis zum 27. Juni 2005 verurteilt. Darüber hinaus wird dem Einspruch der SpVgg Unterhaching gegen die Spielwertung der Zweitbundesliga-Begegnung vom 6. April 2005 bei Rot-Weiß Erfurt (Endstand 2:0 für Erfurt) stattgegeben und die Spielwertung in einen 2:0-Sieg für Unterhaching umgewandelt, da der gedopte Spieler Tiganj hier eingesetzt wurde.

„Das Sportgericht geht vom geschilderten Sachverhalt des Beschuldigten aus. Demnach hat sich Herr Tiganj eines Dopingvergehens schuldig gemacht – wenn auch nicht vorsätzlich, so aber fahrlässig. Eine zehnwöchige Sperre ist bei einem möglichen Strafmaß von acht Wochen bis zwei Jahre Sperre ausreichend und schuldangemessen“, erklärte Horst Buchterkirche bei der Urteilsverkündung. Der vorsitzende Richter weiter: „Die Änderung der Spielwertung ist zwingende Rechtsfolge, wenn ein gedopter Spieler mitgewirkt hat. Die Punkte gehen an den sportlichen Kontrahenten.“

Nach dem Ligaspiel Rot-Weiß Erfurt gegen die SpVgg Unterhaching war der slowenische Nationalspieler Tiganj bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten Dopingkontrolle in der A-Probe positiv auf die verbotene Substanz Fenoterol getestet worden. Die vom Institut für Dopinganalytik in Kreischa vorgenommene B-Probe ergab ebenfalls ein positives Ergebnis.

Gemäß dem World-Anti-Doping-Code zählt Fenoterol zu den verbotenen Beta-2-Agonisten (Klasse S 3). Bereits im Hinblick auf die positive A-Probe hatte Unterhaching Einspruch gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Spiels eingelegt.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Buchterkirche (Drensteinfurt) hat am Mittwoch in Frankfurt am Main im "Fall Senad Tiganj" vom Zweitbundesligisten Rot-Weiß Erfurt nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss folgendes Urteil gefällt:



Senad Tiganj wird wegen eines Dopingvergehens zu einer zehnwöchigen Sperre vom 19. April bis zum 27. Juni 2005 verurteilt. Darüber hinaus wird dem Einspruch der SpVgg Unterhaching gegen die Spielwertung der Zweitbundesliga-Begegnung vom 6. April 2005 bei Rot-Weiß Erfurt (Endstand 2:0 für Erfurt) stattgegeben und die Spielwertung in einen 2:0-Sieg für Unterhaching umgewandelt, da der gedopte Spieler Tiganj hier eingesetzt wurde.



„Das Sportgericht geht vom geschilderten Sachverhalt des Beschuldigten aus. Demnach hat sich Herr Tiganj eines Dopingvergehens schuldig gemacht – wenn auch nicht vorsätzlich, so aber fahrlässig. Eine zehnwöchige Sperre ist bei einem möglichen Strafmaß von acht Wochen bis zwei Jahre Sperre ausreichend und schuldangemessen“, erklärte Horst Buchterkirche bei der Urteilsverkündung. Der vorsitzende Richter weiter: „Die Änderung der Spielwertung ist zwingende Rechtsfolge, wenn ein gedopter Spieler mitgewirkt hat. Die Punkte gehen an den sportlichen Kontrahenten.“



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Nach dem Ligaspiel Rot-Weiß Erfurt gegen die SpVgg Unterhaching war der slowenische Nationalspieler Tiganj bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten Dopingkontrolle in der A-Probe positiv auf die verbotene Substanz Fenoterol getestet worden. Die vom Institut für Dopinganalytik in Kreischa vorgenommene B-Probe ergab ebenfalls ein positives Ergebnis.



Gemäß dem World-Anti-Doping-Code zählt Fenoterol zu den verbotenen Beta-2-Agonisten (Klasse S 3). Bereits im Hinblick auf die positive A-Probe hatte Unterhaching Einspruch gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Spiels eingelegt.