Fall Dattenfeld: Revision wird stattgegeben - Wertung bleibt

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch letztinstanzlich unter Vorsitz von Goetz Eilers (Darmstadt) nach mündlicher Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main der Revision des FC Germania Dattenfeld stattgegeben und so das Urteil des Verbandsgerichts des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WFLV) vom 5. November 2007 aufgehoben. Die ursprüngliche Wertung des Oberligaspiels zwischen Dattenfeld und dem SV 19 Straelen (4:0) bleibt damit bestehen.

In seiner Urteilsbegründung äußerte Eilers: "Auch das DFB-Bundesgericht hat eine Verletzung der Fußball-Regel 1 festgestellt, wonach eine erhebliche Abweichung der Torhöhe vom vorgeschriebenen Maß vorlag. Dieser regelwidrige Platzaufbau kann nicht automatisch zu einer Umwertung oder Neuansetzung des Spiels führen. Zu verlangen ist vielmehr der Nachweis eines konkreten Zusammenhangs des fehlerhaften Platzaufbaus mit dem Spielergebnis - wie auch einem Einspruch gegen einen Regelverstoß des Schiedsrichters nur dann stattgegeben werden kann, wenn dieser Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spielergebnis beeinflusst hat. Dieser Nachweis konnte vom SV Straelen nicht geführt werden."

Tore im Sportpark Dattenfeld waren deutlich zu klein

Am Sonntag, 12. August 2007, hatte im Sportpark Dattenfeld das Meisterschaftsspiel der Oberliga Nordrhein zwischen dem FC Germania Dattenfeld und dem SV 19 Straelen stattgefunden. Vor der Partie war den Gästen aufgefallen, dass die Tore auf dem Spielfeld des FC Germania zu niedrig gewesen waren. Der Ausmessung durch Schiedsrichter Frank Perschke zufolge waren beide Tore deutlich von der vorgeschriebenen Höhe von 2,44 Metern - nämlich um bis zu 21 Zentimeter - abgewichen. Das Spiel war trotz festgestellter Mängel angepfiffen worden und 4:0 (3:0) für Germania Dattenfeld ausgegangen.

Der SV Straelen hatte daraufhin Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vor der Verbandsspruchkammer des WFLV am 29. August 2007 war der Einspruch in erster Instanz als unbegründet zurückgewiesen worden.

Gegen dieses Urteil hatte der SV Straelen dann Berufung eingelegt. Am 5. November 2007 hatte das Verbandsgericht des WFLV entschieden, das angefochtene Urteil der Verbandsspruchkammer aufzuheben und dem Einspruch des SV Straelen stattzugeben. Das Verbandsgericht hatte auf Neuansetzung des Meisterschaftsspiels entschieden. Gegen dieses Urteil hatte der FC Germania Dattenfeld eine Revision vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch letztinstanzlich unter Vorsitz von Goetz Eilers (Darmstadt) nach mündlicher Verhandlung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main der Revision des FC Germania Dattenfeld stattgegeben und so das Urteil des Verbandsgerichts des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WFLV) vom 5. November 2007 aufgehoben. Die ursprüngliche Wertung des Oberligaspiels zwischen Dattenfeld und dem SV 19 Straelen (4:0) bleibt damit bestehen.

In seiner Urteilsbegründung äußerte Eilers: "Auch das DFB-Bundesgericht hat eine Verletzung der Fußball-Regel 1 festgestellt, wonach eine erhebliche Abweichung der Torhöhe vom vorgeschriebenen Maß vorlag. Dieser regelwidrige Platzaufbau kann nicht automatisch zu einer Umwertung oder Neuansetzung des Spiels führen. Zu verlangen ist vielmehr der Nachweis eines konkreten Zusammenhangs des fehlerhaften Platzaufbaus mit dem Spielergebnis - wie auch einem Einspruch gegen einen Regelverstoß des Schiedsrichters nur dann stattgegeben werden kann, wenn dieser Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spielergebnis beeinflusst hat. Dieser Nachweis konnte vom SV Straelen nicht geführt werden."

Tore im Sportpark Dattenfeld waren deutlich zu klein

Am Sonntag, 12. August 2007, hatte im Sportpark Dattenfeld das Meisterschaftsspiel der Oberliga Nordrhein zwischen dem FC Germania Dattenfeld und dem SV 19 Straelen stattgefunden. Vor der Partie war den Gästen aufgefallen, dass die Tore auf dem Spielfeld des FC Germania zu niedrig gewesen waren. Der Ausmessung durch Schiedsrichter Frank Perschke zufolge waren beide Tore deutlich von der vorgeschriebenen Höhe von 2,44 Metern - nämlich um bis zu 21 Zentimeter - abgewichen. Das Spiel war trotz festgestellter Mängel angepfiffen worden und 4:0 (3:0) für Germania Dattenfeld ausgegangen.

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Der SV Straelen hatte daraufhin Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vor der Verbandsspruchkammer des WFLV am 29. August 2007 war der Einspruch in erster Instanz als unbegründet zurückgewiesen worden.

Gegen dieses Urteil hatte der SV Straelen dann Berufung eingelegt. Am 5. November 2007 hatte das Verbandsgericht des WFLV entschieden, das angefochtene Urteil der Verbandsspruchkammer aufzuheben und dem Einspruch des SV Straelen stattzugeben. Das Verbandsgericht hatte auf Neuansetzung des Meisterschaftsspiels entschieden. Gegen dieses Urteil hatte der FC Germania Dattenfeld eine Revision vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.