Erzgebirge Aue legt Protest gegen Spielwertung ein

Der FC Erzgebirge Aue hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Drittliga-Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am vergangenen Sonntag (2. August 2015) eingelegt. Aus Sicht des FC Erzgebirge Aue sei das Zustandekommen des Führungstreffers zum 1:0 in der 19. Minute irregulär gewesen.

Das DFB-Sportgericht wird nun in einem ersten Schritt die Beteiligten anschreiben und um Stellungnahmen zu besagter Spielsituation bitten. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Sportgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.

[mm]

Der FC Erzgebirge Aue hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des mit 0:2 verlorenen Drittliga-Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am vergangenen Sonntag (2. August 2015) eingelegt. Aus Sicht des FC Erzgebirge Aue sei das Zustandekommen des Führungstreffers zum 1:0 in der 19. Minute irregulär gewesen.

Das DFB-Sportgericht wird nun in einem ersten Schritt die Beteiligten anschreiben und um Stellungnahmen zu besagter Spielsituation bitten. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Sportgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.