Entscheidungen im Regionalliga-Zulassungsverfahren

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die ersten Entscheidungen im Regionalliga-Zulassungsverfahren für die Saison 2002/03 getroffen. An dem Verfahren nehmen 31 Vereine der Regionalliga, 17 Klubs aus den Oberligen und neun Vereine der 2. Bundesliga teil. Bisher wurde keinem der insgesamt 57 Klubs, die ihre Unterlagen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fristgemäß einreichten, die Zulassung verweigert.

18 Vereine erhielten die Zulassung mit Auflagen, die im Laufe der kommenden Saison zu erfüllen sind. 39 Klubs müssen kurzfristig Bedingungen für die Zulassung und darüber hinaus ebenfalls Auflagen während der Saison 2002/03 erfüllen. Die Frist für die Erfüllung der Bedingungen läuft für die Vereine, die in Relegationsspielen um den Regionalliga-Aufstieg kämpfen, am 21. Mai 2002 ab, für alle anderen Klubs wurde der 5. Juni als Termin festgelegt. Beschwerden gegen die DFB-Entscheidung können alle Vereine binnen einer Woche nach Zugang der schriftlichen Unterlagen einreichen. [hs]


Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die ersten Entscheidungen im Regionalliga-Zulassungsverfahren für die Saison
2002/03 getroffen. An dem Verfahren nehmen 31 Vereine der Regionalliga, 17 Klubs aus den Oberligen und neun Vereine
der 2. Bundesliga teil. Bisher wurde keinem der insgesamt 57 Klubs, die ihre Unterlagen zur Überprüfung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fristgemäß einreichten, die Zulassung verweigert.



18 Vereine erhielten die Zulassung mit Auflagen, die im Laufe der kommenden Saison zu erfüllen sind. 39 Klubs müssen
kurzfristig Bedingungen für die Zulassung und darüber hinaus ebenfalls Auflagen während der Saison 2002/03 erfüllen. Die
Frist für die Erfüllung der Bedingungen läuft für die Vereine, die in Relegationsspielen um den Regionalliga-Aufstieg
kämpfen, am 21. Mai 2002 ab, für alle anderen Klubs wurde der 5. Juni als Termin festgelegt. Beschwerden gegen die
DFB-Entscheidung können alle Vereine binnen einer Woche nach Zugang der schriftlichen Unterlagen einreichen.