Entscheidung im Zivilprozess gegen Robert Hoyzer vertagt

Die Entscheidung in der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingereichten Schadensersatzklage in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer ist auf den 12. März vertagt worden. Dies entschied die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von Richter Michael Hirschfeld am Mittwoch.

"Im Wesentlichen ist es für uns sehr zufriedenstellend verlaufen. Das Gericht hat klargemacht, dass der DFB Geschädigter ist", erklärte der DFB-Vizepräsident Recht Rainer Koch. Man wolle Hoyzer jedoch nicht in den Ruin treiben.

Beide Seiten signalisieren Gesprächsbereitschaft

"Wir neigen ganz vorsichtig dazu, dass man dem Beklagten auch diesen Vergleich als Schaden anrechnen muss", sagte Richter Michael Hirschfeld und bezog sich auf den Vergleich zwischen dem Hamburger SV und dem DFB, der dem Bundesligisten damals als Entschädigung für das von Hoyzer manipulierte DFB-Pokalspiel beim SC Paderborn 1,5 Millionen Euro gezahlt hatte.

Beide Seiten signalisierten ihre Gesprächsbereitschaft bis zum Verkündungstermin. Sowohl der seit Mai 2007 im offenen Vollzug des Berliner Gefängnisses Hakenfelde inhaftierte Ex-Referee als auch DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger waren beim Zivilprozess nicht persönlich anwesend.

DFB-Ansprüche belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro

Schon bald nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulations-Skandals im Januar 2005 hatte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger, unter anderem mit Hinweis auf aus der Gemeinnützigkeit des DFB resultierende Pflichten, die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Robert Hoyzer angekündigt. Nach Abschluss des Strafverfahrens gegen Robert Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten hat der DFB deshalb am 19. April 2007 die frühzeitig avisierte Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Die vom DFB gegen Robert Hoyzer mit Zivilklage geltend gemachten Schadensersatz-Ansprüche belaufen sich auf eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich im wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten, Aufwendungen für den durch den Wett- und Manipulationsskandal notwendig gewordenen außerordentlichen DFB-Bundestag am 28. April 2005 in Mainz und den Zahlungs-Verpflichtungen des DFB aus dem mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich als Folge des von Robert Hoyzer manipulierten DFB-Pokal-Spiels beim SC Paderborn. Letztere machen mit einem Teilbetrag von rund 1,5 Millionen Euro den größten Teil der Klageforderung aus.

Es geht auch um den Vergleich zwischen DFB und HSV

Der HSV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokal-Runde der Saison 2004/2005 beim SC Paderborn mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Nach Bekanntwerden des Manipulationsverdachts Ende Januar 2005 hatte der Hamburger SV zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und Wiedereingliederung in den DFB-Vereinspokal beantragt. Da zu diesem Zeitpunkt bereits zwei weitere Pokal-Runden gespielt waren und der Pokal-Wettbewerb mit dem - bedingt durch die Austragung des Confederations Cups in Deutschland - nicht verschiebbaren Finale am 28. Mai 2005 zum Abschluss gebracht werden musste, wäre ein entsprechendes, vom DFB-Sportgericht zu erwartendes Urteil zugunsten des HSV für den DFB spieltechnisch nicht umsetzbar gewesen.

Der DFB einigte sich deshalb mit dem HSV in einem Vergleich auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der dem HSV zufließenden Einnahmen aus einem am 12. Oktober 2005 in Hamburg veranstalteten Länderspiel gegen China. Auf Grund dieses mit dem DFB geschlossenen Vergleichs zog der HSV darauf hin am 11. Februar 2005 seinen Einspruch gegen die Wertung des DFB-Pokal-Spiels gegen Paderborn zurück, womit der DFB-Pokal-Wettbewerb ohne Verzögerungen ordnungsgemäß abgewickelt werden konnte.

[ko]

[bild1]

Die Entscheidung in der vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) eingereichten Schadensersatzklage in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro gegen den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer ist auf den 12. März vertagt worden. Dies entschied die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz von Richter Michael Hirschfeld am Mittwoch.

"Im Wesentlichen ist es für uns sehr zufriedenstellend verlaufen. Das Gericht hat klargemacht, dass der DFB Geschädigter ist", erklärte der DFB-Vizepräsident Recht Rainer Koch. Man wolle Hoyzer jedoch nicht in den Ruin treiben.

Beide Seiten signalisieren Gesprächsbereitschaft

"Wir neigen ganz vorsichtig dazu, dass man dem Beklagten auch diesen Vergleich als Schaden anrechnen muss", sagte Richter Michael Hirschfeld und bezog sich auf den Vergleich zwischen dem Hamburger SV und dem DFB, der dem Bundesligisten damals als Entschädigung für das von Hoyzer manipulierte DFB-Pokalspiel beim SC Paderborn 1,5 Millionen Euro gezahlt hatte.

Beide Seiten signalisierten ihre Gesprächsbereitschaft bis zum Verkündungstermin. Sowohl der seit Mai 2007 im offenen Vollzug des Berliner Gefängnisses Hakenfelde inhaftierte Ex-Referee als auch DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger waren beim Zivilprozess nicht persönlich anwesend.

DFB-Ansprüche belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro

Schon bald nach Bekanntwerden des Wett- und Manipulations-Skandals im Januar 2005 hatte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger, unter anderem mit Hinweis auf aus der Gemeinnützigkeit des DFB resultierende Pflichten, die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen Robert Hoyzer angekündigt. Nach Abschluss des Strafverfahrens gegen Robert Hoyzer vor dem Landgericht Berlin und seiner rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten hat der DFB deshalb am 19. April 2007 die frühzeitig avisierte Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Die vom DFB gegen Robert Hoyzer mit Zivilklage geltend gemachten Schadensersatz-Ansprüche belaufen sich auf eine Summe von rund 1,8 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich im wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten, Aufwendungen für den durch den Wett- und Manipulationsskandal notwendig gewordenen außerordentlichen DFB-Bundestag am 28. April 2005 in Mainz und den Zahlungs-Verpflichtungen des DFB aus dem mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich als Folge des von Robert Hoyzer manipulierten DFB-Pokal-Spiels beim SC Paderborn. Letztere machen mit einem Teilbetrag von rund 1,5 Millionen Euro den größten Teil der Klageforderung aus.

Es geht auch um den Vergleich zwischen DFB und HSV

Der HSV hatte am 21. August 2004 die von Hoyzer geleitete Begegnung der ersten DFB-Pokal-Runde der Saison 2004/2005 beim SC Paderborn mit 2:4 verloren und war damit aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Nach Bekanntwerden des Manipulationsverdachts Ende Januar 2005 hatte der Hamburger SV zunächst Protest gegen die Spielwertung beim DFB-Sportgericht eingelegt und Wiedereingliederung in den DFB-Vereinspokal beantragt. Da zu diesem Zeitpunkt bereits zwei weitere Pokal-Runden gespielt waren und der Pokal-Wettbewerb mit dem - bedingt durch die Austragung des Confederations Cups in Deutschland - nicht verschiebbaren Finale am 28. Mai 2005 zum Abschluss gebracht werden musste, wäre ein entsprechendes, vom DFB-Sportgericht zu erwartendes Urteil zugunsten des HSV für den DFB spieltechnisch nicht umsetzbar gewesen.

Der DFB einigte sich deshalb mit dem HSV in einem Vergleich auf eine Ausgleichszahlung von zwei Millionen Euro unter Anrechnung der dem HSV zufließenden Einnahmen aus einem am 12. Oktober 2005 in Hamburg veranstalteten Länderspiel gegen China. Auf Grund dieses mit dem DFB geschlossenen Vergleichs zog der HSV darauf hin am 11. Februar 2005 seinen Einspruch gegen die Wertung des DFB-Pokal-Spiels gegen Paderborn zurück, womit der DFB-Pokal-Wettbewerb ohne Verzögerungen ordnungsgemäß abgewickelt werden konnte.